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AHO Aktuell - 19.04.2003

Welthundeausstellung ohne kupierte Hunde


Gelsenkirchen (aho) - Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat den
Eilantrag des Veranstalters der Ende Mai 2003 in Dortmund stattfindenden
Welthundeausstellung abgelehnt, mit dem auch die Ausstellung von im Herkunftsland
legal kupierten Hunden zugelassen werden sollte.
Das in § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung enthaltene Verbot, sog. kupierte
(amputierte) Hunde auszustellen oder Ausstellungen solcher Hunde zu veranstalten,
gelte gleichermaßen für inländische wie für ausländische Hunde, so die Richter.
Die Amputation von Körperteilen an Hunden zur Erhaltung bestimmter Rassemerkmale
stelle auch mit Blick auf den nunmehrigen verfassungsmäßigen Rang des Tierschutzes
in Art. 20 a des Grundgesetzes eine tierschutzwidrige Handlung dar.
Vertrauensschutzgesichtspunkte sowie EU-Gemeinschaftsrecht stünden der
Durchsetzung des Ausstellungsverbots für die vorgesehene Veranstaltung nicht
entgegen.

Aktenzeichen: 7 L 10/03

 



 

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