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AHO Aktuell - 24.04.2003

40 Euro Strafandrohung: Hundekot ist zu beseitigen


Bremen (aho) - Die Leitstelle „Saubere Stadt“ beim Bremer Senator für Bau und
Umwelt erhielt in den vergangenen Wochen eine Vielzahl von Beschwerden über die
Hinterlassenschaften von Hunden. Da Hundekot auf Bürgersteigen durch die Anlieger
zu beseitigen ist, sind diese sehr ungehalten wegen des rücksichtslosen Verhaltens
einer Anzahl von Hundehaltern.
Aus diesem Grunde wird nochmals darauf hingewiesen, dass nach § 6 des Bremer
Ortsgesetztes für die öffentliche Ordnung jeder Hundehalter Verunreinigungen
unverzüglich zu beseitigen und die dazu erforderlichen Vorrichtungen stets
mitzuführen hat. Eine Missachtung stellt eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit
dar und kann mit 40 Euro Geldbuße belegt werden.
Die Polizei wird von der Leitstelle Saubere Stadt gebeten, Hundehalter häufiger zu
überprüfen, ob diese geeignete Vorrichtungen mitführen bzw., ob sie die
Hinterlassenschaften ihres Hundes beseitigen.

 



 

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