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AHO Aktuell - 01.05.2003

Geflügelpest: Auch Tauben müssen gemeldet werden


Berlin (aho) – Da die Geflügelpest in den Niederlanden und Belgien bedrohlich nahe
an die Geflügelbestände in Deutschland herangekommen ist, ermahnen viele
Landkreise alle Geflügelhalter - auch Hobbyhalter – daran, ihre Bestände beim
Veterinäramt zu melden. Dabei sind die Anzahl der Tiere und die Nutzungsart
anzugeben. Neu ist durch eine Ergänzung vom 28. April 2003 der Verordnung des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Berlin,
dass dies nicht nur für Perlhühner, Puten, Enten und Gänse gilt, sondern auch für
Fasane, Rebhühner, Wachteln und Tauben. Außerdem ist das Inverkehrbringen von
Geflügel durch fliegende Händler ohne vorherige Bestellung verboten.

Es gelten folgende weitere Bestimmungen:

Falls in einem Bestand mehr als 2 Prozent der Tiere innerhalb von 24 Stunden
verenden, so muss dies unverzüglich dem Veterinäramt angezeigt werden

Geflügelmärkte, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen sind vorerst verboten.

Beim Verkauf von lebenden Geflügel muss 24 Stunden zuvor eine tierärztliche
Untersuchung auf Geflügelpest erfolgen.

Der Geflügelhalter muss Aufzeichnungen über den Personenverkehr im Stall machen.

Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern
rechnen.

 



 

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