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AHO Aktuell - 12.06.2003
Hunde anmelden
Köln (aho) - Die Stadt Köln will aus Gründen der Steuergerechtigkeit in Zukunft
verstärkt kontrollieren, ob Hundehalter ihre Vierbeiner beim Kassen- und Steueramt
angemeldet haben. Denn leider gebe es Hundebesitzer, die ihren steuerlichen
Verpflichtungen nicht nachkommen. Sie müssen damit rechnen, von
Außendienstmitarbeitern des Amtes aufgesucht und auf ihre steuerlichen Pflichten
aufmerksam gemacht zu werden.
Nach den Vorschriften der städtischen Hundesteuersatzung müssen Hundehalter ihr
Tier innerhalb von vier Wochen, nachdem sie es aufgenommen haben, oder innerhalb
von vier Wochen, nachdem ein neugeborener Hund sechs Monate alt geworden ist,
anmelden. Günstiger ist die fristgemäße Anmeldung allemal, da Kosten für
Verspätungszuschläge und Bußgelder oder sogar Steuerhinterziehung vermieden werden
können.
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