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AHO Aktuell - 16.06.2003

Der Tierschutz verlangt eine andere Pferdehaltung


Leer (aho) - Jahrzehnte war es üblich, Pferde anzubinden. Dass diese so genannte
Ständerhaltung den Bedürfnissen der Pferde nicht genügend gerecht wurde, war wenig
bekannt, obwohl manche Pferde sich aus Platzmangel selten hinlegten.
Anbindehaltungen werden in Zukunft darum nur noch vorübergehend toleriert, etwa
beim kurzfristigen Anbinden während eines Turniers oder bei tierärztlicher
Behandlung. Darauf weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer hin.

Denn Pferde haben nicht nur ein ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis und wälzen sich
gerne ausgiebig. Zu den Grundbedürfnissen des Pferdes zählt auch der Tiefschlaf in
Seitenlage, wie man es häufig bei jüngeren Pferden beobachten kann.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben nach Mitteilung des Veterinäramtes belegt,
dass die länger dauernde Anbindung von Pferden nicht dem Tierschutzgesetz
entspricht. Die jüngste wissenschaftliche Studie der technischen Universität
München in Verbindung mit den vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen
"Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten"
belegen dies. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Pferdehaltung spätestens
bis Ende März 2004 nach den neuen Erkenntnissen umgestellt werden muss.

 



 

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