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AHO Aktuell - 23.06.2003

Gericht entscheidet gegen Teleimpulsgeräte


Gelsenkirchen (aho) - Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist
der Einsatz von Elektroreizgeräten zur Erziehung oder Steuerung von Hunden
generell untersagt. Das Gericht bestätigt damit eine Entscheidung des Landkreises
Recklinghausen. Der Landkreis hatte einem belgischen Hundetrainer den Einsatz der
umstrittenen Geräte untersagt. Dagegen hatte der Trainer vor dem
Verwaltungsgericht geklagt. Er wollte die Geräte auf einem Gelände in Marl
einsetzen, wo er regelmäßig Seminare zur Hundeausbildung Der Hundetrainer hatte
dem Richter versichert, die Stromzufuhr ermögliche eine Hundeerziehung ohne
Stockschläge, Tritte und Stachelhalsbänder. Die Geräte gäben dem Hund mehr
Bewegungsspielraum als an einer Hundeleine. Sie würden die Tiere auch schneller
vom Wildern, vom Attackieren von Spaziergängern oder vom plötzlichen Überqueren
einer Straße abhalten. Die Erziehung von Hunden können naturgemäß nicht frei von
Schmerzen und Zwängen sein, betonte der Kläger. Behörde und Gericht waren da ganz
anderer Meinung.
Die Apparate aus den USA funktionieren durch die Stromübertragung mit einem
regulierbaren Sender. Das Empfangsgerät ist am Hals des Hundes befestigt. Die
Stromzufuhr ist je nach Intensität für den Hund unangenehm bis schmerzhaft.
Instinktive Bewegungen des Hundes z.B. beim Nachstellen eines Kaninchens werden
nach Erkenntnis des Gerichts durch den Apparat verhindert. Das sei nicht
artgerecht. Stromschläge prägten das Tier dauerhaft. Die Praxis zeige, dass
tierschützende Aspekte oft nicht berücksichtigt würden, führte das Gericht im
Urteil aus.

(AZ.: 7 K 625/01)


 



 

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