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AHO Aktuell - 30.06.2003

Tollwut im Kreis Bergstraße amtlich festgestellt


Heppenheim (aho) - Im Landkreis Bergstraße wurde bei einem Fuchs in
Seeheim-Jugenheim die Tollwut amtlich festgestellt. Der Landkreis wurde
umgehend zum tollwutgefährdeten Bezirk erklärt. Demnach dürfen Hunde und
Katzen nicht frei herumlaufen. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die
nachweislich gegen Tollwut geimpft sind und die von einer Person begleitet
werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich gegen
Tollwut geimpft wurden. Eine Tollwutimpfung ist längstens für ein Jahr
gültig.



 



 

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