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AHO Aktuell - 02.07.2003

Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier zulässig


Neustadt (aho) - Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit Urteil vom 18. Juni
2003 entschieden, dass eine erhöhte Hundesteuer für Hunde der Rasse American
Staffordshire Terrier zulässig ist. Nach der Hundesteuersatzung der
beklagten Gemeinde werden Hunde dieser Rasse unwiderlegbar als Kampfhunde
angesehen und unterliegen deshalb im Vergleich zu gewöhnlichen Hunden einer
erhöhten Steuer von 614 Euro im Jahr. Diese Differenzierung sei so das
Gericht rechtlich unbedenklich. Die Erstellung von Rasselisten in Anknüpfung
an die abstrakte Gefährlichkeit von bestimmten Hunderassen sei nicht zu
beanstanden; auf die konkrete Gefährlichkeit des betroffenen Hundes komme es
nicht an. Die Erhebung der Hundesteuer dürfe neben der Einnahmeerzielung
auch dem Zweck dienen, die Haltung von Hunden bestimmter Rassen einzudämmen.
Bei einer monatlichen Belastung von 51,16 Euro sei nicht davon auszugehen,
dass die Erhebung der Steuer einem Verbot der Kampfhundehaltung gleichkomme
und damit "erdrosselnde Wirkung" habe.



Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 18. Juni 2003; 1 K 537/03.NW


 



 

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