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AHO Aktuell - 19.07.2003

Tiere sind keine Reisesouvenirs


Langen (aho) - Ob eine wunderschöne Amazone vom kubanischen Wochenmarkt oder ein
herrenloses Straßenkätzchen aus Spanien – viele Urlauber kommen mit einem lebenden
Mitbringsel nach Hause. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands
e.V. (ZZF) weist jedoch auf die strengen Auflagen für die Einfuhr von Tieren hin:
„Hier gelten Tierschutz- und Tierseuchengesetze ebenso wie
Artenschutzbestimmungen. Wer dies nicht beachtet, gefährdet Tiere in hohem Maße
und muß mit der Zahlung von drastischen Bußgeldern rechnen“, warnt ZZF-Präsident
Klaus Oechsner.

Nachzuchten den Vorzug geben

Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder
sogar von der Ausrottung bedroht. Sie stehen deshalb unter dem Schutz der EG-
Artenschutzverordnung beziehungsweise der Bundesartenschutzverordnung. Betroffen
sind Papageien, viele Reptilien- und Katzenarten, Käfer, Schmetterlinge,
Riesenmuscheln, Korallen, Alpenveilchen etc. Der Schutz bezieht sich auf tote,
lebendige und weiterverarbeitete Exemplare wie bemalte Vogelfedern, exotische
Felle, Krokodil-Ledergürtel oder Elfenbeinketten. Für gefährdete Tier- und
Pflanzenarten benötigen Touristen eine offizielle Ausfuhrgenehmigung des
Urlaubslandes, zusätzlich ist häufig eine deutsche Einfuhrgenehmigung
erforderlich. Ohne diese Dokumente drohen an der Grenze die Beschlagnahme der
Andenken und die Zahlung eines drastischen Bußgeldes.
Der ZZF rät Touristen daher, sich vor der Reise beim Bundesamt für Naturschutz zu
informieren, welche Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz bedroht sind. Besser
sei es jedoch, generell auf diese Mitbringsel zu verzichten. Wer sich für
exotische Tiere wie Papageien oder kleine Reptilien begeistert, sollte aus Gründen
des Tier- und Artenschutzes legal nachgezüchteten Tieren den Vorzug geben:
„Nachzuchten fällt die Gewöhnung an den Menschen auch viel leichter“, erklärt
ZZF-Präsident Oechsner.

Unüberlegter Tierimport ist tierschutzwidrig

Bei einigen Tieren müssen Urlauber auch tierseuchenrechtliche Bestimmungen
beachten: „Papageien, Sittiche und Geflügel dürfen nur über bestimmte
Eingangszollstellen und nur mit amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen
eingeführt werden“, erläutert Dr. Rolf Spangenberg, tierärztlicher Berater der
Online-Tierpraxis des ZZF. Auch bei herrenlosen Hunden und Katzen, die Tierfreunde
aus Mitleid nach Deutschland mitnehmen möchten, sei Vorsicht geboten: „Viele frei
lebende Tiere sind mit Krankheiten wie Tollwut,
Leishmaniose oder Herzwürmern infiziert.“

Hunde und Katzen dürfen daher nur nach Deutschland eingeführt werden, wenn der
Halter ein Gesundheitszeugnis und eine Tollwutschutzimpfung nachweisen kann, die
vor mindestens 30 Tagen vorgenommen wurde und nicht älter als ein Jahr ist.
Ansonsten werden die Tiere für vier bis sechs Wochen gegen Gebühr in
einer Quarantänestation
untergebracht. Dabei kann gut gemeinter Tierschutz
unerwünschte Folgen haben: „Eine Einzelhaft ist insbesondere für Hunde ein
traumatisches Erlebnis“, mahnt ZZF-Präsident Oechsner.
Leider werden unüberlegt importierte Tiere auch häufig im Tierheim abgegeben,
möglicherweise weil sie wenig sozialverträglich sind, mühsam aufgepäppelt werden
müssen oder die Tierarztkosten zu hoch werden. Klaus Oechsner empfiehlt
Tierfreunden daher, erst einmal in örtlichen Tierheimen nach hilfsbedürftigen
Hunden und Katzen Ausschau zu halten. Freilaufenden Tieren in Südeuropa sei oft
besser mit gezielten Spenden an gut geführte Tierschutzvereine und
Kastrationsprojekte in den jeweiligen Urlaubsländern geholfen.

 



 

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