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AHO Aktuell - 02.08.2003

Schweiz: Tollwütiger Hund in Nyon identifiziert


Bern (aho) - Am 24. Juli 2003 ist ein drei Monate alter schwarzer Mischlingshund
vom Typ Terrier als Träger der Tollwut identifiziert worden. Das teilt das
Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz mit. Der Hund wurde im Mai auf einer
Strasse des Kantons Genf gefunden und Ende Juni von einer in Nyon wohnhaften
Familie adoptiert. Es handelt sich um den ersten Tollwutfall beim Hund in der
Schweiz seit 1997. Die tierärztlichen Behörden versuchen die Herkunft dieses
Falles zu eruieren; die zuständigen gesundheitlichen Behörden wurden informiert.
Die Personen, die
zwischen dem 15. und dem 25. Juni 2003 das Tierheim der Société Genevoise de
Protection des Animaux in Bernex (GE) besucht haben, könnten mit diesem Hund in
Kontakt gekommen sein. Sie sind dringend gebeten sich zu melden, damit die
Notwendigkeit einer vorbeugenden Tollwutimpfung beurteilt werden kann. Das gleiche
gilt für Personen, die in Nyon und Umgebung zwischen dem 25. Juni und dem 17. Juli
2003 mit diesem Hund Kontakt gehabt haben.
Am 4. Mai 2003 wurde ein schwarzer Mischlingswelpe vom Typ Terrier auf einer
Strasse von Plan-les-Ouates im Kanton Genf gefunden. Er wurde dem Tierheim der
Société Genevoise de Protection des Animaux in Bernex anvertraut, wo er bis zum
25. Juni geblieben ist. Am 25 Juni wurde er von einer in Nyon (VD) wohnhaften
Familie adoptiert. Am 15. Juli hat dieser Hund verdächtige neurologische Symptome
gezeigt. Er wurde darauf tierärztlich untersucht und eingeschläfert. Die
Schweizerische Tollwutzentrale in Bern hat am Donnerstag, 24. Juli, bestätigt,
dass Tollwut die Ursache der Krankheitssymptome war.

Die Schweiz gilt als tollwutfrei. Der letzte Fall von Tollwut ist 1997 bei einem
importierten Hund festgestellt worden. Ein Fall von Fledermaustollwut wurde 2002
im Kanton Genf gemeldet. Die Tollwutimpfpflicht wurde in der Schweiz für
einheimische Hunde abgeschafft.

Im Kanton Genf wurde sie aber aufgrund eines Entscheids des Conseil d'Etat
beibehalten.
Beim Hund ist die Tollwut hochansteckend während der 10 Tage vor Auftritt der
Symptome.
Das Tollwutvirus ist im Speichel des infizierten Tieres vorhanden. Die Übertragung
erfolgt
durch Bissverletzung oder durch Lecken einer Haut- oder Schleimhautverletzung. Die
Tollwut ist tödlich für den Menschen. Die Impfung exponierter Personen verhindert
den
Ausbruch der Krankheit effizient.
Alle Personen, die nach dem 15.Juni, das heisst 4 Wochen vor Ausbruch der
Krankheit, mit
diesem Hund (genannt „Moustic“) Kontakt gehabt haben, sind gebeten sich zu melden,
damit
ihr Infektionsrisiko abgeklärt und wenn nötig eine vorbeugende Impfung eingeleitet
werden
kann. Dieser Aufruf betrifft vor allem Personen, die zwischen dem 15. und dem 25.
Juni 2003
das Tierheim der Société Genevoise de Protection des Animaux à Bernex zwecks
Hundeadoption besucht haben. Das Tierheimpersonal, die Personen, die den Hund zu
sich
genommen haben, und alle anderen Personen, von denen man weiss, dass sie mit dem
Hund Kontakt hatten, sind bereits informiert worden.
Der gleiche Hund (neu „Maiko" getauft) ist bei seiner Familie geblieben (chemin
Eysins, 1260
Nyon). Die potentiell exponierten Personen aus der Nachbarschaft (Lecken einer
Schleimhaut oder einer oberflächlichen Wunde, oder Biss-Verletzungen), welche
ebenfalls
von den Hundebesitzern kontaktiert wurden, sind vorsichtshalber gebeten die
nachfolgenden
Telefonnummern zu wählen (VD) oder das Spital von Nyon zu kontaktieren.
Diese Massnahme gilt ebenfalls für die Hundebesitzer, die möglicherweise zwischen
dem
25. Juni und dem 17 Juli 2003 den Hund (“Maiko”) auf ihren Spaziergängen im Gebiet
der
Gemeinden von Nyon, Arnex-sur Nyon, Borex, Chéserex, Coinsins, Crans-près-Céligny,
Duillier, Eysins, Grens, Prangins, Signy-Avenez und Trélex angefasst haben. Diese
Hundebesitzer müssen ihre Hunde sofort von ihrem Tierarzt untersuchen lassen,
damit
dieser verdächtige Symptome dem tierärztlichen Dienst so schnell wie möglich
melden kann.
25. Juli 2003

Die Herkunft des Tieres und seiner Krankheit sind bis heute unbekannt. Der
Öffentlichkeit
wird daran erinnert, dass der Import von Tieren in die Schweiz einer strenger
Regelung
unterworfen ist. Es ist möglich, dass andere Welpen des gleichen Wurfes sich in
der
Genferseeregion aufhalten. Diese Welpen haben ein hohes Tollwutrisiko. Die
Personen, die
kürzlich einen streunenden Hund zu sich genommen haben oder einen Hund ausserhalb
des
kontrollierten Markts gekauft haben, sind dringend gebeten, ihre Hunde
tierärztlich
untersuchen zu lassen.

 



 

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