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AHO Aktuell - 12.08.2003

Sachsen-Anhalt untersagt Anbindehaltung von Pferden


Magdeburg (aho) - Das Landwirtschaftsministerium von Sachsen-Anhalt hat die
dauerhafte Anbindehaltung von Pferden in sogenannten Ständern untersagt. "Diese
Haltung ist nicht artgerecht", begründet Landwirtschaftsstaatssekretär Dr.
Hermann Onko Aeikens den Erlass. Die Anbindehaltung schränkt Bewegungsbedürfniss
und Sozialkontakte des Pferdes ein und verhindert das Wälzen zur Körperpflege
sowie das Schlafen in Seitenlage. Untersagt ist auch das dauerhafte Anbinden auf
der Koppel mittels Kette. Die Übergangsfrist für die Umstellung beträgt 24 Monate.
Die Anbindehaltung ist nur noch auf Turnieren oder anderen Veranstaltungen, zur
Pflege und zur tierärztlichen Behandlung kranker und verletzter Tiere zulässig.
Die in Sachsen-Anhalt gehaltenen Pferde werden nahezu ausschließlich zum Sport
oder zur Freizeitbeschäftigung genutzt. Die Nutzungsintensität ist dabei sehr
unterschiedlich, deshalb muss die artgerechte Haltung besonders berücksichtigt
werden. Das wird bei dem überwiegenden Teil der Pferde in Sachsen-Anhalt bereits
berücksichtigt.
In Sachsen-Anhalt gibt es 19.783 Pferde aus Reit- und Fahrbetrieben,
Pferdepensionen und sonstige Pferdehaltungen. Pferde in der landwirtschaftlichen
Nutzung gibt es in Sachsen-Anhalt so gut wie keine mehr.

 



 

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