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AHO Aktuell - 18.08.2003

Kreisveterinär erklärt Wetteraukreis zum tollwutgefährdeten Bezirk


Friedberg (aho) - Kreisveterinär Dr. Rudolf Müller hat in einer Anordnung zum
Schutz gegen die Tollwut die gesamte Wetterau zum tollwutgefährdeten Bezirk
erklärt. Ursache ist ein Fuchs, der in einem Gartenteich in Rosbach-Rodheim
verendet war. Todesursache war Tollwut, wie das Staatliche Untersuchungsamt Hessen
am 6. August mitteilte. Inzwischen wurde ein weiterer an Tollwut erkrankter Fuchs
in Rodheim tot aufgefunden.

Bis vor einigen Jahren galt nach Auftreten der Krankheit lediglich der betreffende
Bereich für ein halbes Jahr als tollwutgefährdeter Bezirk. Inzwischen ist die
Tollwut-Verordnung aber an EU-Recht angeglichen und dieser Zeitraum auf drei Jahre
verlängert worden. Außerdem erstreckt sich der betreffende Bezirk auf einen Radius
von mindestens 40 km um den Fundort. Aus diesem Grund ist der Wetteraukreis zwar
ohnehin schon tollwutgefährdeter Bezirk, jedoch nur deshalb, weil es vor zwei
Jahren Tollwutfälle an der unmittelbaren Grenze zum Gebiet des Wetteraukreises
gegeben hatte: An der Stadtgrenze zwischen Frankfurt und Offenbach und im
Main-Kinzig-Kreis. Nun gibt es in der Wetterau selbst einen aktuellen Tollwutfall,
der dafür gesorgt hat, dass Kreisveterinär Dr. Rudolf Müller das gesamte
Kreisgebiet zum tollwutgefährdeten Gebiet erklärte. Ein Fuchs war in einem
Gartenteich in Rosbach-Rodheim verendet gefunden worden. Bei der anschließenden
Untersuchung wurde Tollwut diagnostiziert und vom Staatlichen Untersuchungsamt
Hessen am 6. August amtlich festgestellt.
An den Zugängen zu den gefährdeten Bezirken und an den Ausgängen der Ortschaften
sind gut sichtbar Schilder angebracht, auf denen in deutlicher und haltbarer
Schrift zu lesen ist: "Tollwut! Gefährdeter Bezirk." Hunde und Katzen dürfen im
gefährdeten Bezirk nicht frei laufen gelassen werden.
Ausgenommen sind:
Hunde, die nachweislich seit mindesten vier Wochen und längstens 12 Monaten gegen
Tollwut geimpft sind und die von einer Person begleitet werden, der sie
zuverlässig gehorchen
Katzen, die nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens 12 Monaten
gegen Tollwut geimpft sind
Erst wenn drei Jahre lang kein Tollwutfall aufgetreten ist und außerdem in dieser
Zeit Tollwutimpfungen an Füchsen durchgeführt wurden, kann die Sperre aufgehoben
werden.

Tollwutgefahr für den Menschen

Das Veterinäramt warnt davor, nicht geimpfte Hunde von der Urlaubsreise mit nach
Hause nehmen. Außerdem gilt:

Keine kranken oder verhaltensauffälligen Tiere berühren.
Bei Bissverletzungen durch fremde Hunde oder Katzen den Besitzer unbedingt fragen,
ob und wann sein Hund bzw. seine Katze zuletzt gegen Tollwut geimpft wurde. Falls
kein Impfschutz besteht, kann das verdächtige Tier durch den Amtstierarzt unter
amtliche Beobachtung gestellt werden. Allerdings muss die Adresse des Halters
bekannt sein. Im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen, damit rechtzeitig mit einer
Impfung gegen Tollwut begonnen werden kann.


 



 

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