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AHO Aktuell - 17.09.2003

Stadt Leverkusen: Tollwutschutzimpfung der Füchse


Leverkusen (aho) - In Leverkusen werden die Jäger vom Samstag, 20. September, bis
Samstag, bis 11.Oktober die Köder zur Tollwutschutzimpfung der Füchse in
Grünzonen, Parks, Gartenanlagen und auch auf Friedhöfen auszulegen. Die Jäger
erfüllen hierdurch eine wichtige Aufgabe zum Wohl der Menschen und für die
Gesundheit der Tiere.

Der Abwurf der Köder aus dem Hubschrauber erfolgt am Montag, 22. September,
zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr. Eine zweite Hubschrauberauslage ist für die Zeit
zwischen dem Montag, 20.Oktober, und dem Freitag, 24. Oktober geplant.

Der Impfstoff steckt in einer Kunststoffkapsel mit Aludeckel. Die Kapsel ist von
einer braunen Masse umgeben, die rund geformt ist, einen Durchmesser von vier
Zentimeter hat und einen für den Fuchs angenehmen starken Fett- und Fleischgeruch
verbreitet. Der Impfstoff ist speziell für die Füchse entwickelt worden und wirkt
auch nur bei ihnen immunisierend.

Die Köder dürfen nicht berührt werden! Wer mit dem Impfstoff in Kontakt kommt,
muss sich sofort gründlich mit Wasser und Seife waschen und sicherheitshalber
seinen Arzt befragen.

Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff prinzipiell ungefährlich. Es
muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass Hunde ab sofort bis Anfang
November nicht frei und unbeaufsichtigt herumlaufen. Damit der Impferfolg nicht
gefährdet wird, muss sichergestellt sein, dass kein Hund einen Köder aufnimmt.
Dies ist auch zum Schutz der Hundehalter in deren eigenem Interesse von größter
Bedeutung. Es sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen Köder von Hunden
gefressen und zu Hause erbrochen wurden. Dabei ist es zum Kontakt der Hundehalter
mit dem Inhalt der Impfstoffkapsel gekommen. In der Folge waren Untersuchungen und
mehrfache Impfungen der betroffenen Hundehalter erforderlich.

Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass Hunde und Katzen gegen
Tollwut geimpft sein sollten. Ein wirksamer Impfschutz besteht, wenn die Impfung
längstens 12 Monate zurückliegt. Wird ein nicht schutzgeimpftes Haustier von einem
tollwütigen Tier gebissen, muss es eingeschläfert werden. Hiervon kann abgesehen
werden, wenn Hund oder Katze unter wirksamem Tollwutimpfschutz stehen.


 



 

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