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AHO Aktuell - 07.10.2003

Stadt Bielefeld greift durch: Huskyhündin sichergestellt


Bielefeld (aho) - Am Dienstag, 7. Oktober, hat das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
in enger Zusammenarbeit mit der Polizei eine Huskyhündin sichergestellt. Da der
Hund, der unter die sogenannte "40/20-Regelung" (mindestens 40 Zentimeter
Widerristhöhe beziehungsweise 20 Kilogramm Gewicht) fällt, bereits auffällig
geworden war, durfte er generell nur noch angeleint geführt werden. Trotz
mehrfacher Aufforderung wies der Hundehalter die nach dem Landeshundegesetz
notwendigen Unterlagen nicht nach. Daher musste die Hundehaltung untersagt werden.
Weil der Halter der Aufforderung zur Abgabe seines Hundes nicht nachgekommen war
und auch das festgesetzte Zwangsgeld keinen Erfolg brachte, war nun die
Sicherstellung des Hundes erforderlich. Vor dieser Maßnahme ist ein
Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Bielefeld ausgefertigt worden.
Die Stadt Bielefeld weist deshalb erneut alle Hundehalter darauf hin, der
Ordnungsbehörde die gesetzlich geforderten Unterlagen nachzuweisen.

 



 

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