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AHO Aktuell - 14.10.2003

Niedersachsen: Abschüsse von Kormoranen werden wieder zugelassen


Hannover (aho) - Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung hat das Kabinett heute
(Dienstag) in Hannover die Kormoranverordnung verabschiedet. Sie ersetzt einen
Erlass des Umweltministeriums aus dem Jahr 2001. Zur Abwendung erheblicher
fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt lässt die
niedersächsische Verordnung Abschüsse von Kormoranen auf Binnengewässern, an denen
ein Fischereirecht besteht, allgemein zu. Bisherige Abwehrmaßnahmen, die im
Einzelfall beantragt werden mussten, hatten sich lediglich auf Teichwirtschaften
beschränkt. Weiter trifft die Verordnung Regelungen über Schonzeiten, für
Schutzgebiete und zum Kreis der Jagdberechtigten.
Außerhalb von Schutzgebieten und unter Beachtung einer Schonzeit vom 1. April bis
zum 15. August dürfen Kormorane, die sich auf, über oder näher als 100 Meter an
einem Binnengewässer mit Fischereirecht befinden, tagsüber durch Abschuss getötet
werden. Die Verwendung von Bleischrot ist nicht erlaubt. Über Zahl, Tage und Orte
der Abschüsse muss der Unteren Naturschutzbehörde jährlich berichtet werden. Die
Möglichkeit, die Neugründung von Kormoran-Kolonien vor der Eiablage zu verhindern,
ist auf Teichwirtschaftsbetriebe und einen Umkreis von maximal zehn Kilometern
beschränkt. Hierzu bedarf es jedoch im konkreten Einzelfall der Zulassung durch
die Obere Naturschutzbehörde.
Die Geltungsdauer der Verordnung wird auf vier Jahre bis Oktober 2007 beschränkt.
In diesem Zeitraum sollen die Neuregelungen auf Effizienz und Praxistauglichkeit
überprüft werden.




 



 

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