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AHO Aktuell - 30.10.2003

Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes


Hannover (aho) - Das niedersächsische Landesparlament hat in seiner Sitzung am 29.
Oktober 2003 eine Änderung des Niedersächsischen Hundegesetzes, das seit dem 1.
März 2003 in Kraft ist, verabschiedet. Danach ist ein behördliches
Erlaubnisverfahren, das an die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten
Rasse anknüpft, in Niedersachsen seit dem 1. Oktober 2003 nicht mehr gesetzlich
vorgeschrieben. Betroffen hiervon sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren
Kreuzungen. Der Gesetzgeber trägt mit dieser Änderung dem Umstand Rechnung, dass
die Anknüpfung von Regelungen an die Zugehörigkeit zu bestimmten Hunderassen auch
in Fachkreisen nach wie vor umstritten ist. Zwar besteht für bestimmte Rassen der
Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es ist in der Wissenschaft
jedoch umstritten, welche Bedeutung diesem genbedingten Faktor - neben zahlreichen
anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung
des Halters sowie situative Einflüsse - für die Auslösung von aggressivem
Verhalten zukommt."

 



 

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