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AHO Aktuell - 10.11.2003

Hanau: Leinenzwang in den Parks und in der Fußgängerzone


Hanau (aho) - Ab sofort gilt in der Stadt Hanau ein Leinenzwang für alle Hunde im
Park von Schloß Philippsruhe und im Schloßgarten sowie in der Fußgängerzone der
Innenstadt. Das Ordnungs- und Umweltamt wird besonders in den beiden Parkanlagen
auch mit entsprechenden Hinweisschildern die Hundehalterinnen und -halter darauf
aufmerksam machen.
Rechtsgrundlage für den Leinenzwang ist eine Änderung der städtischen
Gefahrenabwehrverordnung gemäß eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung.
Begründet ist der Leinenzwang in den beiden Parks damit, dass die im Zusammenhang
mit der Landesgartenschau neu gestalteten Anlagen leider allzu oft durch
freilaufende Hunde zerstört werden. Der Leinenzwang soll dazu beitragen, die
Rasen- und Blumenflächen zu erhalten. In den Eingangsbereichen zu den Parks wird
auf die Anleinpflicht durch Schilder hingewiesen.
Der Leinenzwang in der Fußgängerzone dient dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen
und Bürger. Besonders dort findet erheblicher Besucherverkehr statt; zu bestimmten
Zeiten erfolgt auch die Andienung der Geschäfte; hier gebietet es die Sicherheit,
dass Hunde anzuleinen sind, heißt es aus dem Ordnungs- und Umweltamt.
Die Einhaltung des Leinenzwangs wird durch die städtischen Hilfspolizisten
kontrolliert; für die nächsten zwei Wochen werden bei Verstößen gegen die
Anleinpflicht mündliche Hinweise und Verwarnungen erfolgen; nach dieser
"Eingewöhnungsphase" aber werden konsequent Bußgelder verhängt. Diese werden bei
erstmaligem Verstoß 50 Euro betragen und bei wiederholten Verstößen erhöht; die
Gefahrenabwehrverordnung sieht Bußgelder bis zu einer Höhe von 5.000 Euro vor.
Die Stadtverwaltung weist auch nochmals ausdrücklich daraufhin, dass nach der
Hessischen Hundeverordnung bereits grundsätzliche Leinenpflicht für Hunde bei
öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten und Messen sowie in
Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Ein generelles Hundeverbot
besteht zudem auf Rasenflächen, Anpflanzungen Kinderspielplätzen und Bolzplätzen.
Auch hier werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet.
Im Interesse eines ungestörten Zusammenlebens zwischen den Bürgern werden alle
Hundehalter dringend gebeten, diese Regelungen unbedingt zu beachten.
Ebenfalls wird vom Ordnungs- und Umweltamt an die Hundebesitzerinnen und -besitzer
appelliert, stets denn von ihren Tieren verursachten Hundekot zu beseitigen.
Hundekot ist Abfall und gehört in die Abfallbehälter und nicht auf die Straßen,
betont man.

 



 

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