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AHO Aktuell - 23.11.2003

Vogelsbergkreis: Haustiere anleinen und impfen lassen


Vogelsbergkreis (aho) - Wegen eines erneuten Falles von Tollwut im
Main-Kinzig-Kreis ist der bereits bestehende tollwutgefährdete Bezirk in Schotten
um acht weitere Städte und Gemeinden des Vogelsbergkreises ausgedehnt worden.

Dies teilt Dr. Reinhart Gößler, Chef des Lauterbacher Veterinäramts mit. Betroffen
von der Vorsorgemaßnahme mit strengen Auflagen sind Schotten, Feldatal,
Freiensteinau, Grebenhain, Lautertal, Mücke, Wartenberg, Lauterbach und
Ulrichstein einschließlich aller Orts- und Stadtteile und einschließlich der
Gemarkungen. Der Tollwutgefährdete Bezirk wird für mindestens drei Jahre
aufrechterhalten werden, wenn keine weiteren Tollwutfälle auftreten sollten. Die
wichtigsten Auflagen:

• Hunde und Katzen dürfen im gefährdeten Bezirk nicht frei laufen gelassen werden.
Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich seit mindestens 4 Wochen und
längstens 12 Monaten gegen Tollwut geimpft sind und die von einer Person begleitet
werden, der sie zuverlässig gehorchen.
• Katzen, die nachweislich seit mindestens 4 Wochen und längstens 12 Monaten gegen
Tollwut geimpft sind, dürfen ebenfalls freien Ausgang haben.
Impfung empfohlen

Das Veterinäramt empfiehlt die vorbeugende Impfung von besonders empfänglichen und
wertvollen Tieren wie Hund, Katze, Pferde usw. Alle Besitzer noch nicht geimpfter
Hunde und Katzen sollten sich im Interesse ihrer eigenen Sicherheit und der
Sicherheit Ihrer Tiere an Ihren Tierarzt wenden. Tollwutinfektionen verlaufen bei
ungeschützten Tieren und beim Menschen absolut tödlich. Die Infektion erfolgt
durch virushaltigen Speichel, der bei einem Biss oder einer Hautabschürfung durch
die verletzte Haut in den Körper des gebissenen Tieres oder Menschen gelangt.

Erste Anzeichen

Erste Anzeichen von Tollwut können beim Tier Verhaltensstörungen (auch erhöhte
Zutraulichkeit), Unruhe, Speichelfluss, Schluckschwierigkeiten, Beiß- und
Kratzwut, Krämpfe und Lähmungserscheinungen sein. Bei solchen Anzeichen bitte
umgehend den Haustierarzt oder das Veterinäramt informieren.
Bußgeld
Die Nichteinhaltung der Sicherheitsmaßnahmen wird mit Bußgeld belegt. Deshalb
sollten insbesondere Hunde in Haus oder Wohnung gehalten werden. Wenn dies nicht
möglich ist, muss auf Grund der langen Dauer der Sperrmaßnahmen eine Laufleine
oder ein Zwinger aufgestellt werden. Einfache Leinen oder Ketten sind nicht
gestattet. Nähere Informationen hierzu erhält jeder Interessent im Veterinäramt
(06641) 91168-0 in Form eines Merkblattes zur Hundehaltung.
Die Jägerschaft wird gebeten, für eine verstärkte Bejagung der Füchse zu sorgen.
Eine hohe Populationsdichte begünstigt die schnelle Verbreitung der Tollwut.
Insbesondere verhaltensauffällige Wildtiere müssen einer Untersuchung im
Staatlichen Untersuchungsamt in Gießen zugeführt werden.


 



 

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