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AHO Aktuell - 27.11.2003

Mit Haustieren verreisen: EU-Tierpass kommt im Juli 2004


Brüssel (aho) Die Europäische Kommission hat heute eine Entscheidung über ein
einheitliches Muster für einen EU-Heimtierpass getroffen. Damit wird das Reisen
mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union künftig einfacher – sowohl für die
Tiere selbst als auch für ihre Halter. Die neuen EU-Bestimmungen (1) werden im
Juli 2004 wirksam. Von da an ist der neue Heimtierpass beim Reisen mit Hunden,
Katzen und Frettchen außerhalb des eigenen Landes mitzuführen. Mit dem Pass wird
amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dies ist dann die
einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen
gehen. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und in das Vereinigte Königreich
gelten noch zusätzliche Regeln (2). Der Ausweis kann ferner Angaben über sonstige
Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben
sind, sowie nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen „Vorgeschichte“ des
Tieres.
„Das ist eine höchst erfreuliche Nachricht für Tierhalter wie mich“, erklärte der
für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne. „Der Pass,
bescheinigt, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist, und wird von allen Ländern
der EU anerkannt. Außerdem erleichtert der Pass tierärztliche Kontrollen, da der
Gesundheitszustand des Tieres auf einen Blick daraus ersichtlich wird. Dies ist
ein wichtiger Schritt in Bezug auf ungehindertes Reisen und freies Mitführen von
Haustieren. Möglich wurde er dank unserer beeindruckenden Erfolge bei der
Bekämpfung der Tollwut, die heute in der EU fast vollständig getilgt ist.“

Weshalb ein Pass für Haustiere?

Seit geraumer Zeit gelten für die Verbringung von Tieren zu Handelszwecken
zwischen den Mitgliedstaaten harmonisierte Veterinärkontrollen. Allerdings fielen
Haustiere bislang nicht unter diese Bestimmungen. Die einzelnen Mitgliedstaaten
verlangen die unterschiedlichsten Bescheinigungen, die attestieren sollen, dass
ein Tier die Einreisebestimmungen erfüllt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 ist das Reisen mit Haustieren harmonisiert
worden, um den Bürgern der EU die Mitnahme von Haustieren zum Beispiel im Urlaub
gemeinschaftsweit zu erleichtern.
Gemäß dieser Verordnung ist vom 3. Juli 2004 an für Hunde, Katzen und Frettchen
ein Tierpass mitzuführen, der bescheinigt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft
ist. Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich
gelten noch für weitere 5 Jahre gesonderte Bestimmungen.
In den Pass eingetragen werden können auch Angaben über sonstige Impfungen und
tierärztliche Untersuchungen, die auf einen Blick ein genaues Bild vom
Gesundheitszustand des Tieres vermitteln. Das wiederum erleichtert tierärztliche
Kontrollen – insbesondere bei Tieren, die in tollwutfreie Länder reisen oder in
Staaten, in denen die Tollwut unter Kontrolle ist – , da der Pass bescheinigt,
dass das Tier sich in einem guten Gesundheitszustand befindet.

Wie sieht der Pass aus?

Das Format beträgt 100 x 152 mm. Der Einband ist blau und mit dem gelben
Sternenkranz des Europa-Emblems versehen. Ausgestellt wird der Pass in englischer
Sprache und der/den Amtssprache(n) des ausstellenden Mitgliedstaates. Auf dem
Einband sind die Worte „Europäische Union“ aufgedruckt und der Name des
ausstellenden Mitgliedstaats. Darunter steht die Ausweisnummer in Form des
ISO-Codes des ausstellenden Mitgliedstaates mit angehängter individueller
Kennnummer. Als Kennnummer dient die Mikrochip-Nummer oder die
Tätowierungsnummer des Tieres.

Was ändert sich dadurch?

Das Mitführen von Haustieren auf Reisen wird wesentlich einfacher. An die Stelle
der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten
für die Einreise von Haustieren verlangen, tritt ein einziger veterinäramtlicher
Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige EU-Pass für Haustiere. Der
neue Pass vereinfacht auch tierärztliche Untersuchungen, da der Tierarzt auf einen
Blick alles über den Gesundheitszustand und die „medizinische Vorgeschichte“ des
Tieres erfährt.

(1) Verordnung (EG) Nr. 998/2003.
(2) Bei Tieren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Irland, Schweden und in das
Vereinigte Königreich verbracht werden, muss mehrere Monate, nachdem sie gegen
Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration vorgenommen worden sein.
Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war. Das Vereinigte
Königreich und Irland verlangen außerdem, dass die Tiere nach den dortigen
Vorschriften für die Beförderung von Heimtieren gemäß dem sog. Pets Travel Scheme
(PETS) gegen Zecken und Bandwürmer (echinococcus) behandelt sein müssen. Für das
Mitführen von Heimtieren nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres
besondere Bestimmungen.

 



 

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