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AHO Aktuell - 17.12.2003
Verbot der Ständerhaltung von Pferden in Baden-Württemberg
Stuttgart (aho) - Der Landesbeirat für Tierschutz hat in seiner letzten Sitzung
begrüßt, dass das Verbot der Ständerhaltung von Pferden in Baden-Württemberg
umgesetzt wird. Dies teilte das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am
Dienstag (16. Dezember) mit. Noch bestehende Ständerhaltungen müssen bis zum 1.
Oktober 2005 auf tiergerechtere Haltungssysteme umgestellt werden. Das Ministerium
hat die nachgeordneten Behörden hierauf hingewiesen und gebeten, die Tierhalter
darüber zu informieren und erforderlichenfalls zu beraten.
Eine dauerhafte Ständerhaltung von Pferden ist nicht mehr zulässig, da Pferde als
bewegungsaktive Tiere täglich eine mehrstündige Bewegungsmöglichkeit außerhalb
einer Anbindehaltung haben müssen. Es wurde nochmals betont, dass Förderungen von
Tierhaltungen seitens des Landes grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn u.a. auch
die tierschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
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