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AHO Aktuell - 18.12.2003

Neue Regelungen für Arzneimittel


Berlin/Brüssel (aho) - Das Europäische Parlament hat gestern neue
Rechtsvorschriften für Arzneimittel verabschiedet. Die Reform gewährleistet den
Bürgern ein hohes Maß an Gesundheitsschutz. Gleichzeitig stärkt sie den
Binnenmarkt für Arzneimittel und steigert die Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Pharmaindustrie auch hinsichtlich Erweiterung und Globalisierung.

Die neuen Regelungen bauen auf der erfolgreichen Arbeit der Europäischen Agentur
für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) auf. Sie beschleunigen im einzelnen
die Zulassungsverfahren für Medikamente und ermöglichen auch eine bedingte
Zulassung von Arzneimitteln. Die Hersteller profitieren von klarer gefassten
Regelungen und Verfahren sowie der Möglichkeit, ihre Produkte künftig bereits vor
Ablauf des Patentschutzes testen zu können. Die Neuregelungen sollen auch die
Verfahren straffen, den Verwaltungsaufwand verringern und zugleich die
Arzneimittelüberwachung verbessern.

Nach Aussage von Kommissar Erkki Liikanen ist heute ein wichtiger Tag für
Patienten und Pharmaindustrie in Europa. Die gestrige Abstimmung stelle nicht nur
ein hohes Maß an Gesundheitsschutz sicher, sondern erleichtere auch den Zugang zu
Arzneimitteln und stärke die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
pharmazeutischen Industrie. Der gewählte Ansatz baue auf den Stärken des
bestehenden Systems auf, insbesondere auf dem unbestreitbaren Erfolg der
Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln und dem zentralisierten
europäischen Genehmigungsverfahren. Er freue sich sehr darüber, dass die
engagierte Arbeit von Rat und Europäischem Parlament unter Mitwirkung der
Kommission zu dieser Einigung geführt habe, die die Leistungsfähigkeit der Branche
in einer erweiterten Union und einem globalen Arzneimittelmarkt garantiere.


 



 

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