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AHO Aktuell - 13.01.2004

Verwaltungsgericht Neustadt: Keine Baugenehmigung für Hundehaltung


Neustadt (aho) - Das Verwaltungsgericht Neustadt hat der Stadt Ludwigshafen mit
Urteil vom 8. Dezember 2003 untersagt, eine nachträgliche Baugenehmigung für ein
Tierheim mit Tierpension für maximal 15 Hunde zu erteilen. Geklagt hatte ein
Nachbar, dessen Wohnhaus unmittelbar an das Grundstück angrenzt, auf dem die Tiere
bereits in verschiedenen baulichen Anlagen gehalten werden.

Nachdem die Stadt Ludwigshafen zunächst die Baugenehmigung für die beantragte
Nutzungsänderung versagt hatte, hatte die Betreiberin des Tierheims beim
Stadtrechtsausschuss Erfolg. Dieser wies die Stadt an, die Genehmigung für ein
Tierheim mit Tierpension für 15 Hunde, 20 Katzen und 15 Kleintiere zu erteilen.
Gegen diese Entscheidung des Stadtrechtsausschusses klagte nunmehr der Nachbar,
der nicht bereit war, das Bellen der Hunde hinzunehmen.

Das Verwaltungsgericht gab ihm Recht: Die beabsichtigte Haltung von bis zu 15
Hunden verstoße gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme, da die von den
Tieren ausgehende Lärmbelästigung unzumutbar sei. Die Hundezwinger sowie die
Freilaufflächen befänden sich direkt an der Grenze zum Grundstück des Klägers, so
dass dieser während der gesamten Woche von morgens bis abends - lediglich
unterbrochen durch eine geplante zweistündige Ruhephase in der Zeit von 13.00 Uhr
bis 15.00 Uhr - dem Bellen der Hunde schutzlos ausgeliefert sei.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der
Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 8. Dezember 2003 - 3 K 1104/03.NW -


 



 

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