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AHO Aktuell - 29.01.2004

EU setzt Einfuhr von exotischen Vögeln aus Südostasien aus


Brüssel (aho) - Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind, hat einem Vorschlag des
für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen Kommissionsmitglieds David Byrne
zugestimmt, die Einfuhr von als Haustieren gehaltenen Vögeln auszusetzen, um im
Anschluss an die eingehende Erörterung der Entwicklung der Lage in Südostasien mit
den Mitgliedstaaten die größtmögliche Sicherheit zu bieten. Mit diesem Vorgehen
soll jegliches Risiko des Auftretens des Geflügelpestvirus in den
Quarantänestationen der Mitgliedstaaten ausgeschlossen werden. Einfuhren aus
Kambodscha, Indonesien, Japan, Laos, Pakistan, der Volksrepublik China
einschließlich des Hoheitsgebiets von Hongkong, Südkorea, Thailand und Vietnam
sind mit sofortiger Wirkung ausgesetzt worden. Die betreffenden Vögel umfassen
exotische tropische Vögel wie Papageien, Kakadus, Finken, Wellensittiche, Habichte
und Falken.

Die Einfuhr von anderen Vogelarten als Geflügel ist aus allen Mitgliedsländern des
Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) zugelassen und unterliegt
Tiergesundheitsgarantien des Herkunftslandes und strengen Quarantänemaßnahmen
während mindestens dreißig Tagen nach der Einfuhr in die Mitgliedstaaten, um die
mögliche Einschleppung von Geflügelkrankheiten in die Geflügelbestände der
Gemeinschaft zu verhindern (Entscheidung 2000/666/EG der Kommission). Kein Vogel
darf die Quarantäne verlassen, ohne vorher einem obligatorischen Labortest auf
Geflügelpest unterzogen worden zu sein. Aufgrund der außergewöhnlichen Seuchenlage
in mehreren asiatischen Ländern und den möglicherweise schwerwiegenden Folgen in
Zusammenhang mit den spezifischen Virusstämmen der Geflügelpest muss jedoch die
Einfuhr von Vögeln als Vorsichtsmaßnahme ausgesetzt werden.
Im Jahre 2003 sind rund 100 000 Ziervögel, vor allem Papageien, Kakadus,
Wellensittiche (Psittaciformes) aus den Ländern eingeführt worden, aus denen die
Einfuhr nunmehr ausgesetzt ist, hauptsächlich Pakistan, China und Indonesien.

Hintergrund

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Virusinfektion des Geflügels, die je
nach Tierart große Verluste in der Geflügelindustrie verursachen kann. Frei
lebende Vögel können Träger des Influenzavirus sein, ohne selbst daran zu
erkranken, weil sie über eine natürliche Resistenz verfügen. Es ist bekannt, dass
frei lebende Wasservögel ein natürliches Reservoir für diese Viren bilden und die
erste Übertragung der Infektion auf Hausgeflügel verursachen können.
Das Internationale Tierseuchenamt führt die Geflügelpest als eine Seuche des
Verzeichnisses A auf, die sich schnell über die Grenzen hinweg ausbreiten kann.
Die Seuche kann schwerwiegende sozioökonomische Auswirkungen haben und den
internationalen Handel mit lebendem Geflügel und Geflügelerzeugnissen schwer
beeinträchtigen.
Am 23. Januar hat die Kommission die Einfuhr von frischem Fleisch von Geflügel,
Federwild und Zuchtfederwild, Geflügelfleischzubereitungen und
Geflügelfleischerzeugnissen sowie Ausgangserzeugnissen für die
Heimtierfutterherstellung und Konsumeiern aus Thailand ausgesetzt. Einfuhren
dieser Waren aus den anderen vorgenannten Ländern sind auch verboten.




 



 

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