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AHO Aktuell - 30.01.2004

Schweiz: Importstopp für exotische Vögel


Bern (aho) - Das Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz (BVET) verbietet seit
Freitag auch die Einfuhr von Ziervögeln aus allen von der Geflügelpest betroffenen
Ländern Ostasiens. Diese Verordnung ist eine rechtliche Präzisierung des vor einer
Woche erlassenen Importstopps. Damals hat das BVET den Import von lebendem
Geflügel und dessen Produkten aus der Region verboten.
Faktisch unterbindet das Verbot von heute Freitag neu nur die Einfuhr von
Kanarienvögeln. Für alle anderen Ziervögel muss generell vor der Einfuhr eine
Bewilligung vom BVET eingeholt werden. Ein Bewilligungsstopp gilt jedoch schon
seit vergangener Woche. 2003 wurden keine Bewilligungen für den Import von
lebenden Vögeln aus Ostasien beantragt. Auch sind keine Importe von Kanarienvögeln
aus dem Raum bekannt.
Eine Bewilligung müssen auch Importeure von Geflügelfleisch und –produkten (etwa
Federn) beantragen. Auch hier gilt seit vergangener Woche für Importe aus den von
der Geflügelpest betroffenen Ländern Ostasiens ein Stopp. Mit dem Importverbot
schützt das BVET die heimische Geflügelzucht vor einer Einschleppung der
klassischen Geflügelpest, auch Geflügelgrippe oder Aviäre Influenza genannt. Für
den Menschen ist der Konsum von Geflügelfleisch dagegen unbedenklich.
Die Geflügelpest ist eine für Vögel hochansteckende Seuche. Zur Zeit sind zehn
Länder Asiens von der Krankheit betroffen: Indonesien, Japan, Kambodscha, Laos,
Pakistan, Republik Korea, Thailand, Vietnam, Taiwan (Chinesisch Taipeh) und China
(inklusive Hongkong und Macao). In der Schweiz ist die Seuche seit 1930 nicht mehr
aufgetreten.




 



 

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