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AHO Aktuell - 30.01.2004

OVG: 35 Papageien sind im Wohngebiet zuviel


Koblenz (aho) - Übermäßige Papageienhaltung in einem Wohngebiet kann mit Rücksicht
auf die Nachbarschaft untersagt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz.

Auf einem Wohngrundstück einer Gemeinde im Raum Trier wurden 35 Papageien
gehalten. Nur nachts waren sie im Haus, tagsüber aber in großen Volieren im Garten
untergebracht. Als die zuständige Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit Rücksicht auf
die Nachbarn dagegen einschritt, rief der Vogelhalter das Verwaltungsgericht an.
Seine Klage blieb aber sowohl dort als auch jetzt in zweiter Instanz vor dem
Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.

In Wohngebieten sei die Haltung von Haustieren zwar grundsätzlich zulässig,
befanden die Richter. Das gelte aber nur im Rahmen der für eine Wohnnutzung
typischen Freizeitbetätigung. Dieser Rahmen werde bei 35 Papageien auf einem
einzigen Wohngrundstück eindeutig gesprengt, so dass dem Kläger die weitere
Haltung so vieler Tiere zu Recht untersagt worden sei.

Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

Beschluss vom 14. Januar 2004, Aktenzeichen: 8 A 11802/03.OVG


 



 

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