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AHO Aktuell - 19.02.2004

Bielefeld: Toter Rottweiler lag seit etwa vier Wochen in Wohnung


Bielefeld (aho) - Bei dem Versuch, einen Rottweiler sicherzustellen, fanden
Mitarbeiter des Ordnungsamtes Bielefeld und der Polizei das bereits vor einigen
Tagen verendete Tier in der zwangsweise geöffneten Wohnung des Hundehalters vor.
Diesem war in einem ordnungsrechtlichen Verfahren die Hundehaltung untersagt
worden.
Der Halter, der sich ebenfalls in der vermüllten und verwahrlosten Wohnung befand,
hatte den Tierkörper seit etwa vier Wochen auf einem Sofa liegen lassen, ohne ihn
beseitigen zu wollen. Aufgrund der vorgefundenen Situation wurde das Gesundheits-,
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beteiligt. Vor der Aktion wurde ein
Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht Bielefeld ausgefertigt.
Am selben Tag wurde ein Rottweiler bei einem anderen Hundehalter, der sich
kooperativ zeigte, sichergestellt. Der Hund konnte ohne weitere Probleme
mitgenommen werden und wurde in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht.
In beiden Fällen waren die Halter der Aufforderung, die Hunde abzugeben, zuvor
nicht nachgekommen.



 



 

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