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AHO Aktuell - 27.02.2004

Fohlen verfing sich in Hochsitz: Gnadenschuss!


Köln (aho) - Wenn sich ein Pferd mit seinen Läufen in der Leiter eines Hochsitzes
verfängt und dabei schwer verletzt, muss der für den Jagdsitz Verantwortliche
nicht für den Schaden haften. Der Anwalt-Suchservice berichtet von einem Fall, den
das Oberlandesgericht Koblenz zu entscheiden hatte.
Ein Fohlen war gemeinsam mit anderen Jungpferden auf eine Weide gebracht worden,
auf der ein Hochsitz stand. Beim Herumtollen verfing sich das Füllen mit einem
Vorderlauf in den Sprossen der Leiter, die zum Jagdsitz hinaufführte. Als es ihm
nicht gelang, sich zu befreien, geriet es in Panik und verletzte sich so schwer,
dass es getötet werden musste. Der Eigentümer des Fohlens verlangte von dem für
den Hochsitz Verantwortlichen Schadenersatz für den Verlust des Tieres. Der Fall
ging zu Gericht.
Die Richter des OLG Koblenz (Urteil vom 02.10.2003, 5 U 757/03) entschieden wie
folgt: Der Eigentümer des Fohlens wusste als Pferdezüchter am besten über den
Spieltrieb seiner Füllen und die daraus resultierenden Gefahren Bescheid. Er hätte
den für den Hochsitz Verantwortlichen über erforderliche Schutzmaßnahmen für die
Fohlen informieren müssen. Nur dann hätte dieser mit dem spielerisch unbesonnen
Verhalten der Jungpferde rechnen und Sicherungsvorkehrungen am Jagdsitz ergreifen
müssen. Ohne das Wissen um derartige Gefahren sei der Unfall für den
Verantwortlichen des Hochsitzes nicht vorhersehbar gewesen. Der Pferdezüchter
müsse deshalb seinen Schaden selber tragen, so das Gericht.


 



 

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