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AHO Aktuell - 01.03.2004

Tollwutbekämpfung im Landkreis Kamenz


Kamenz (aho) - Die bisherigen Immunisierungen der Fuchspopulation führten dazu,
dass seit 2001 Wildtiertollwut in Sachsen amtlich nicht mehr festgestellt wurde.
Zur Tilgung der Tollwut ist eine Fortführung der Immunisierung der Fuchspopulation
erforderlich. Dazu erfolgt, wie auch in den zurückliegenden Jahren, die
Frühjahrsimmunisierung der Füchse gegen Tollwut durch Impfköder. Die Auslage
erfolgt vom 15. bis 24. März 2004. Während der Zeit der Immunisierung ist das
Impfgebiet mit Schildern, auf denen auf gelbem Grund ein roter Fuchskopf
abgebildet ist, gekennzeichnet. Die Schilder befinden sich an den Ortsausgängen.
Die Impfköder in der Größe von ca. 4,0 x 4,0 x 1,0 cm werden im Landkreis Kamenz
ausschließlich vom Flugzeug abgeworfen.
Der Impfstoff wird beim Zerkauen des Köders freigesetzt und immunisiert die Füchse
zuverlässig gegen Tollwut. Die Impfköder sind für Haustiere und freilebende Tiere
unschädlich. Hatte ein Haustier mit denselben Kontakt, ist ein Tierarzt zu
befragen. Der Impfstoff ist nur zur Fuchsimmunisierung zugelassen, da er bei
anderen Tierarten keinen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut bewirkt. Die
Impfköder dürfen nicht berührt werden, da sie der Fuchs danach meidet.
Für die menschliche Gesundheit können durch den Impfstoff unter ungewöhnlichen
Bedingungen Schäden entstehen, wenn er in offene Wunden, Augen, Mund oder Nase
gelangt. Bei Kontakt mit dem Impfstoff sind die Hände bzw. die benetzten
Körperteile gründlich mit Wasser und Seife zu waschen. Es ist unverzüglich ein
Arzt aufzusuchen oder die nächste Tollwutberatungsstelle zu konsultieren.
Nach dem Auslegen der Köder ist es für die Dauer von zwei Wochen nicht gestattet,
Hunde frei umher laufen zu lassen. Bitte unterstützen Sie mit Ihrem
verständnisvollen Verhalten diese Maßnahme zur Bekämpfung der Tollwut. Das
Veterinäramt empfiehlt Besitzern von Hunden und Katzen, ihre Tiere vorbeugend
gegen Tollwut durch einen praktizierenden Tierarzt impfen zu lassen. Durch
regelmäßige jährlich Nachimpfung ist der Impfschutz aufzufrischen und dadurch
belastbar zu erhalten. Auch landwirtschaftliche Nutztiere können durch eine
vorbeugende Impfung vor einer Infektion geschützt werden.


 



 

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