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AHO Aktuell - 16.03.2004

Umweltministerin Höhn sieht Hundegesetz in NRW bestätigt


Düsseldorf (aho) - Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz von Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beschwerde gegen das
Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde hat wie erwartet keine Auswirkungen
auf das seit Januar 2003 geltende nordrhein-westfälische Hundegesetz. Dieses gilt
unverändert.

Umweltministerin Bärbel Höhn: "Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil
unser NRW-Gesetz sogar noch bestärkt, da es ausdrücklich die Zuständigkeit der
Länder sowie die Zulässigkeit von so genannten Rasselisten bestätigt hat. Gerade
weil es immer wieder Diskussionen um den Ansatz der Rasselisten gibt, ist es gut,
dass das Gericht hervorgehoben hat, dass zum Schutz der Menschen vor gefährlichen
Hunden eine solche Kategorisierung sinnvoll und angemessen ist. Ich will mich nun
mit den anderen Ländern sehr schnell verständigen, wie wir die Frage des
Zuchtverbotes auf Länderebene regeln, da nach dem heutigen Urteil das Zuchtverbot
der vier als gefährlich eingestuften Hunderassen aufgehoben wird."

Das Bundesverfassungsgericht hat das von der Bundesregierung im April 2001
verhängte Importverbot für Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier heute bestätigt,
das Zuchtverbot für diese Rassen aber für nichtig erklärt, da es der
Gefahrenabwehr dient, für die die Länder zuständig sind. Nordrhein-Westfalen stuft
Hunde dieser Rassen als gefährliche Hunde ein, das NRW-Hundegesetz sieht daher für
die Haltung bestimmte Auflagen vor.




 



 

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