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AHO Aktuell - 16.03.2004

Saarland: Kampfhundeentscheidung des BVG ohne Auswirkungen


Saarbrücken (aho) - Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG)
erklärt der saarländische Staatssekretär Josef Hecken:

"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt nicht überraschend,
sondern war aufgrund des Verlaufs der mündlichen Verhandlung absehbar.

Für die saarländische Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor
gefährlichen Hunden ergibt sich aus der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes kein aktueller Handlungsbedarf. Unsere Verordnung wird
den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen gerecht, weil sie in
der derzeit geltenden Fassung kein generelles Verbot der gewerbsmäßigen Zucht
enthält und auch unter engen Voraussetzungen die Haltung von Hunden der Rassen
American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie von American
Pit Bull Terrier gestattet. Dies ist dann möglich, wenn die konkrete
Ungefährlichkeit des Tieres in einem sehr aufwändigen Wesenstestverfahren
nachgewiesen werden kann und der Halter einen Lehrgang absolviert hat, der mit
einem Sachkundenachweis abschließt.

Dieses sehr strenge und enge Verfahren mit hohen Anforderungen an die Hunde und
die Halter ist aus meiner Sicht aber ohne Alternative, denn es geht darum, die
Bevölkerung und vor allem Kinder vor Angriffen gefährlicher Hunde mit oft
schrecklichen Folgen zu schützen. Wegen dieser Vorfälle und wegen der
Gefährlichkeit mancher Hunde, die über Generationen auf besondere Angriffslust und
Schärfe gezüchtet sind, ist eine effektive Gefahrenabwehr unabdingbar. Wer hier
Kompromisse macht, der spielt in unverantwortlicher Weise mit dem Feuer."


 



 

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