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AHO Aktuell - 16.03.2004

Bayern begrüßt Kampfhundeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts


München (aho) - "Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Importverbot des
Bundes für bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen bestätigt. Damit
bestätigt Karlsruhe mittelbar auch die strenge bayerische Regelung von 1992, die
die Züchtung oder Kreuzung von bestimmten Kampfhunderassen verbietet und deren
Haltung nur unter äußerst engen Voraussetzungen im Einzelfall ermöglicht, zeigt
sich Innenstaatssekretär Georg Schmid über die Entscheidung erfreut. Schon der
Bayerische Verfassungsgerichtshof hat im Oktober 1994 die entsprechenden
Vorschriften des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes sowie der darauf
gestützten Kampfhundeverordnung für verfassungsgemäß erklärt.

Nach der heutigen Entscheidung dürfen Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American
Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie weitere nach
den bayerischen Regelungen als Kampfhunde eingestufte Rassen auch künftig nicht
oder nur unter engen Voraussetzungen importiert werden. Damit stellte das
Bundesverfassungsgericht klar, dass der Gesetzgeber im Rahmen seines
Einschätzungs- und Prognosespielraums bei der Beurteilung der Gefährlichkeit von
Hunden auch an deren Rassen anknüpfen darf, wie dies auch der bayerischen Praxis
entspricht. Für nichtig erklärt wurde dagegen das vom Bund im Tierschutzrecht
verankerte Zuchtverbot für die genannten Rassen, da die Gesetzgebungszuständigkeit
hierfür bei den Ländern liege. Eine Sicherheitslücke für Bayern ergibt sich
hierdurch jedoch nicht, da die bayerischen Regelungen seit jeher ein solches
Zuchtverbot für Kampfhunde vorsehen. Darüber hinaus stellen die illegale Haltung
und Zucht von Kampfhunden in Bayern eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit
Bußgeldern bis zu 10.000 bzw. 50.000 EURO belegt werden.


 



 

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