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AHO Aktuell - 16.03.2004

Künast: Bund und Länder müssen Schutz vor Kampfhunden sicherstellen


Bonn (aho) - Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat die heutige
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. "Die Bundesregierung hat nach
den grausamen Unfällen mit so genannten "Kampfhunden" Regelungen zum Schutz von
Mensch und Tier erlassen. Da das Bundesverfassungsgericht bei den Zuchtverboten
die Regelungskompetenz bei den Ländern sieht, müssen jetzt Bund und Länder prüfen,
wie Regelungslücken zu schließen sind", so Künast.
Ausdrücklich bestätigt hat das Bundesverfassungsgericht die Rasseliste, in der der
Bund besonders gefährliche Hunderassen definiert hatte. Hier verwies das Gericht
darauf, dass die Risiken, die von Hunden ausgehen, auch von Erziehung, Ausbildung
und Haltung abhängen, also auch von der Zuverlässigkeit und Sachkunde des Halters.
Zugleich bestätigte das Gericht, dass das genetische Potenzial in einzelnen
Hunderassen, aggressives Verhalten zu entwickeln, eine Rolle spielt.
Künast wies darauf hin, dass im Umgang mit so genannten "Kampfhunden" neben der
Gefahrenabwehr auch Tierschutzaspekte zu berücksichtigen seien. Denn die besonders
aggressiven Hunde seien auch eine Gefahr für ihresgleichen. Eine artgerechte
Haltung dieser Tiere sei deshalb oft nicht möglich. Deshalb müssten auch aus
Gründen des Tierschutzes Regelungen gefunden werden.
Der Deutsche Bundestag hatte 2001 nach Unfällen mit so genannten "Kampfhunden" das
Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde verabschiedet. Damit war die Einfuhr
bestimmter Hunderassen verboten worden. Dies ist von BVG ausdrücklich bestätigt
worden.


 



 

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