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AHO Aktuell - 17.03.2004

Kampfhunde-Urteil: Rasseliste bestätigt


Kiel (aho) - Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum
bundesrechtlichen Importverbot so genannter Kampfhunde auch wesentliche Regelungen
des schleswig-holsteinischen Gesetzentwurfs zum Schutz vor gefährlichen Hunden
bestätigt. Wie Innenstaatssekretär Ulrich Lorenz am Dienstag (16. März) in Kiel
sagte, besteht jetzt endgültige Rechtssicherheit über die Zulässigkeit von
Rasselisten. Lorenz kündigte für Mai einen Gesetzentwurf der Landesregierung an,
der den American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und
Pitbullterrier von vornherein als gefährlich einstuft und die Zucht dieser Rassen
verbietet. "Wir werden jetzt schnell alle gesetzlichen Maßnahmen treffen, um die
Menschen vor gefährlichen Hunden zu schützen", sagte Lorenz.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Hunde der vier als gefährlich eingestuften
Rassen, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und
Pitbullterrier von der Maulkorbpflicht befreit werden, wenn sie einen Wesenstest
erfolgreich bestanden haben.
Außerdem gelten nach dem Gesetzentwurf alle anderen Hunde als gefährlich, wenn sie
im Einzelfall auffällig geworden sind, zum Beispiel weil sie einen Menschen
gebissen haben. Eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes erhält nur,
wer volljährig ist und die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
sowie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Gefährliche Hunde müssen in
der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.


 



 

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