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AHO Aktuell - 28.03.2004

Tierquälerei: Landwirt muss ein Jahr ins Gefängnis


Bad Kreuznach (aho) - Das Amtgericht Bad Kreuznach hat am
Mittwoch einen 51-jährigen Landwirt wegen Tierquälerei in
zahlreichen Fällen zu einer einjährigen Haftstrafe (ohne
Bewährung) und einer Geldbuße von 11.000 Euro verurteilt.
Das Gericht ordnete zudem ein absolutes Tierhaltungsverbot
über einen Zeitraum von vier Jahren auf. Bereits zuvor war
der Landwirt wegen ähnlich gelagerter Fälle zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt worden. So soll der Mann unter
anderem zwei Hunde tagelang ohne Wasser in der prallen Sonne
angebunden und eine schwer kranke Kuh trotz Anordnung einer
Amtstierärztin nicht behandeln lassen, so dass das Tier kläglich
verendete, erklärte das Amtsgericht in seiner Urteilsbegründung.
Zeugen hatten während der Verhandlung von katastrophalen Zuständen
auf dem Anwesen berichtet. Hunde hätten dort in verdreckten und
verkoteten Verschlägen dahinvegitiert. Kühe hätten in einem Morast aus
Fäkalien, Heu und Schlamm gestanden. Polizisten hatten Pferde
auf verschimmelten Stroh und ohne Futter gefunden. Der Mann
soll nach Zeugenaussagen auch einen Hund in einem alten,
ausrangierten Auto gehalten haben. Das Tier habe dort zur
Winterzeit seinen an den Fensterscheiben durch die Kälte
kondensierten Atem abgeleckt, um so wenigstens an ein wenig
Wasser zu kommen, hieß es. Nach Meinung des Gerichtes füge der
Verurteilte den Tieren nicht bewusst Leid zu, sondern nehme aus
Trotz und Besserwisserei keine Ratschläge an. Weitere
Strafverfahren wegen Tierquälerei sind noch anhängig.


 



 

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