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AHO Aktuell - 29.03.2004

Achtung Hundehalter: Kein allgemeines Betretungsrecht für Wiesen und Äcker


Oberberg (aho) - Die Kreisbauernschaft Oberberg bittet Spaziergänger und
Hundehalter landwirtschaftliche Flächen nicht zu betreten. Die
landwirtschaftliche Interessenvertretung mach in einer Pressemitteilung
darauf aufmerksam, dass ein Betretungsrecht zugunsten der Allgemeinheit nicht
bestehe. Hier sei die Rechtslage eindeutig.

"Ohne einschlägige Kenntnisse wird auch oftmals nicht klar sein, ob die
Bewirtschaftungsperiode bereits begonnen hat oder schon abgeschlossen ist",
heißt es in einer Pressemitteilung weiter. Aber auch für die Wildtiere
spielen diese Flächen eine wichtige Rolle. So bieten sie den Tieren nicht
nur Nahrung, sondern auch Rückzugsmöglichkeiten. "Durch das Betretungsverbot
wird somit neben der Landwirtschaft auch die Natur geschützt", so die
Kreisbauernschaft Oberberg weiter.

In der Vergangenheit hatten Milchviehhalter bundesweit immer wieder über
mit Hundekot verdreckte Wiesen und Weiden und uneinsichtige Hundehalter
geklagt. Mit dem Hundekot kann eine gefährlicher Parasit (Neospora caninum)
auf die Kühe übertragen werden und Fehlgeburten auslösen.


 



 

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