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AHO Aktuell - 31.03.2004

Bitte an Hundebesitzer: Setz- und Brutzeiten beachten


Hannover (aho) - Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium weist
darauf hin, dass in der freien Landschaft (außerhalb von Ortschaften)
vom 01. April bis zum 15. Juli bis auf wenige Ausnahmen alle Hunde an
der Leine geführt werden müssen. Während dieser Zeit sind bodenbrütende
Vögel und generell die Jungtiere freilebender Tierarten besonders durch
stöbernde Hunde gefährdet.
Auch in innerstädtischen Bereichen bittet das Landwirtschaftsministerium
auf die Setz- und Brutzeiten Rücksicht zu nehmen. Obwohl in Grünanlagen
oftmals kein Leinenzwang herrscht, werden die Hundebesitzer gebeten auch
hier besonders auf ihre Hunde zu achten. In Parkanlagen sind z.B.
brütende Enten durch freilaufende Hunde hochgradig gefährdet.
Innerhalb von bestimmten Wildschongebieten und städtischen
Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen für eine Leinenpflicht
gelten, hier weisen in der Regel Schilder auf die jeweiligen Bestimmungen
hin.


 



 

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