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AHO Aktuell - 14.04.2004

Oberbergischer Kreis: Tollwutimpfung der Füchse


Gummersbach (aho) - Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
des Oberbergischen Kreises gibt folgende Informationen zur
Schutzimpfung der Füchse gegen die Tollwut im Frühjahr 2004:
Im Jahr 2001 wurden in Nordrhein-Westfalen 9 Tollwutfälle
festgestellt, die sich auf Gebiete im Ennepe-Ruhr-Kreis
(6 Fälle) und im Kreis Mettmann (2 Fälle) konzentrieren. Ein
Tollwutfall trat im Juni in Leverkusen auf.
Es ist daher erforderlich, die Immunisierung gegen die Tollwut
der Füchse gem. § 12 Abs. 3 der Tollwutverordnung auch im
Frühjahr 2004 durchzuführen. Das Impfgebiet muss mindestens
eine Fläche von 5.000 qkm umfassen. Dies führt dazu, dass
auch Gebiete beködert werden, in denen seit längerer Zeit
keine Tollwut aufgetreten ist.
Die zweifache Beköderung erfolgt in der Zeit

26.04.2004 - 07.05.2004 (1. Flugauslage) und

24.05.2004 - 28.05.2004 (2. Flugauslage).

Obwohl diese Impfköder grundsätzlich für Menschen und Tiere
unschädlich sind, wird vor einer Berührung der Köder gewarnt.
Die Impfköder, in denen sich jeweils eine verschlossene
Impfstoffkapsel (Blister) befindet, sind braune, runde
Scheiben mit einem Durchmesser von 4 cm und einer Höhe von
12 bis 14 mm. Die Impfstoffkapseln sind äußerlich als solche
gekennzeichnet.
Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff
unschädlich. Für die menschliche Gesundheit können vom
Impfstoff unter außergewöhnlichen Umständen Gefahren ausgehen.
Es wird dringend empfohlen, die ausgelegten Köder nicht zu
berühren oder sie gar einzusammeln, da dadurch die Aufnahme
der Köder durch den Fuchs beeinträchtigt wird.
Sollte jemand dennoch mit der Impfstoffflüssigkeit in Kontakt
kommen, sind die Hände bzw. Körperteile, die mit dem Impfstoff
in Berührung kamen, gründlich mit Wasser und Seife zu waschen.
In solchen Fällen ist immer unverzüglich ein Arzt zu befragen,
der dann entscheidet, ob weitergehende Maßnahmen erforderlich
sind.
Der Impfstoff ist nicht für die Impfung von Haustieren
zugelassen, da er für diese Tierarten keinen ausreichenden
Impfschutz gegen Tollwut bewirkt. In dem Impfgebiet ist es
daher für die Dauer von zwei Wochen nach Köderausgabe nicht
gestattet, Hunde frei umherlaufen zu lassen.
Im Sinne eines vorbeugenden Tierschutzes und zum Schutz des
Menschen wird dringend darum gebeten, Haustiere, insbesondere
Hunde und Katzen, vorbeugend gegen Tollwut impfen zu lassen.
Für Hunde und Katzen ohne wirksamen Impfschutz, von denen
anzunehmen ist, dass sie mit einem tollwutkranken oder
-verdächtigen Tier Kontakt hatten, ist grundsätzlich die
Tötung anzuordnen.
Auch geimpfte Hunde und Katzen sollten nach einem solchen
Kontakt nicht gestreichelt und auf Verletzungen untersucht
werden, da in ihrem Fell in aller Regel virushaltiger
Speichel haftet.
Die Jäger sind aufgefordert, die zahlreichen Füchse
verstärkt zu bejagen.
Wildtiere, welche die natürliche Scheu vor dem Menschen
verloren haben, dürfen auf keinen Fall angefasst werden.
Gerade Kinder sollten angehalten werden, keine fremden
Tiere anzufassen, die sich leicht fangen lassen.
Bei Verdacht auf Tollwut sollte unverzüglich das Veterinär-
und Lebensmittelüberwachungsamt, die zuständige
Ordnungsbehörde oder die Polizei benachrichtigt werden.


 



 

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