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AHO Aktuell - 17.04.2004

Stadt Duisburg: Impfung von Füchsen gegen die Tollwut


Duisburg (aho) - Der letzte Tollwutfall in Nordrhein-Westfalen
ist im Juni 2001 aufgetreten. Da die Tollwutimpfung gem.
§ 12 Abs. 3 der Tollwutverordnung mindestens drei Jahre über
den letzten Tollwutfall hinaus fortzusetzen ist, muss auch
im Frühjahr 2004 die Immunisierung gegen die Tollwut der
Füchse im Raum Duisburg durchgeführt werden. Die Verordnung
schreibt als Impfgebiet eine Fläche von mindestens 5000
Quadratkilometer vor. Dies führt dazu, dass auch Gebiete
beködert werden müssen, in denen seit längerer Zeit keine
Tollwut aufgetreten ist, so auch das rechtsreinische
Duisburger Stadtgebiet. Dies berichtete die Stadt Duisburg
der Presse.

Die Impfköder, die in Parkanlagen, auf Friedhöfen und in
Waldgebieten von der Jägerschaft per Hand ausgelegt werden,
haben die Form eines Eishockeypucks. Der Impfstoff ist im
Inneren des Köders untergebracht und wird erst beim Zerkauen
in der Mundhöhle des Fuchses freigesetzt. In Duisburg werden
die Köder vom 4. Mai 2004 an ausgelegt.

Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff
unschädlich. Für die menschliche Gesundheit können vom
Impfstoff unter außergewöhnlichen Umständen Gefahren
entstehen. Es wird daher dringend empfohlen, die ausgelegten
Köder nicht zu berühren, oder sie sogar einzusammeln, da
durch den menschlichen Geruch die Aufnahme der Köder durch
den feinnasigen Fuchs beeinträchtigt wird. Sollte die
Impfstoffflüssigkeit in den Mund, Auge oder Nase gelangt
sein, Schleimhautkontakt unverzüglich mit Wasser spülen
und einen Arzt konsultieren. Bei Berührung mit intakter
Haut ist es ausreichend sofort mit Wasser und Seife
gründlich zu waschen. Im Zweifel ist jedoch ein Arzt
zu Rate zu ziehen.

Der Impfstoff ist nicht für die Impfung von Haustieren
zugelassen, da er für diese Tierarten keinen ausreichenden
Impfstoff gegen Tollwut bewirkt. In den Impfgebieten
dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden.
Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter
wirksamen Impfschutz stehen und die von einer Person
begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie
Katzen, die nachweislich unter wirksamen Impfstoff
stehen. Neben diesen Tierseuchenbestimmungen gelten
darüber hinaus alle gültigen und einschränkenden
Vorschriften z.B. Leinenzwang bei bestimmten Rassen
und in bestimmten Örtlichkeiten.

 



 

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