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AHO Aktuell - 06.05.2004

Auch Vierbeiner brauchen demnächst einen Ausweis


Bonn (aho) - Der Veterinärdienst des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz
und Lokale Agenda der Stadt Bonn weist darauf hin, dass ab 3. Juli
- also mitten in der Reisesaison - für Hunde, Katzen und Frettchen, die
innerhalb der EU reisen, ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster
mitgeführt werden muss.

"Da die Ausweise aktuell noch nicht ausgegeben werden können, besteht
aber kein Grund zur Aufregung," versichert der städtische Veterinär
Herbert Gesang. Die bisherigen Gesundheits- und Impfzeugnisse für den
privaten Reiseverkehr können weiterhin ausgestellt und verwendet werden,
so Gesang, wenn sie

- in Bezug auf den Impfschutz gültig sind
- die Angaben zum Besitzer und zu dem Tier vollständig sind
- die Tiere einen Mikrochip tragen oder tätowiert sind und diese
Kennzeichnungs-Nummer in dem Zeugnis eingetragen ist

Wer sein Tier also bereits jetzt auf die Sommerreise vorbereiten will,
kann dies beruhigt tun und muss nicht befürchten, an der Grenze
zurückgewiesen zu werden. Erst wenn der Besitzer wechselt oder der
Impfschutz abgelaufen ist, also spätestens nach zwölf Monaten,
verliert das Zeugnis seine Gültigkeit.

Ab 3. Juli werden dann nur noch die neuen Ausweise ausgestellt.
Dieser EU-Heimtierausweis wird von den niedergelassenen Tierärzten
ausgestellt, die von der Ordnungsbehörde dazu ermächtigt werden.

Voraussetzung für den neuen Ausweis ist, dass die Tiere eindeutig
mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sind. Diese
Kennzeichnungs-Nummer ist im Ausweis eingetragen. Eine
Kennzeichnung durch Tätowierung ist bis Juni 2011 möglich, danach
ist der Mikrochip für alle Tiere vorgeschrieben.

Neben den Angaben zu dem Tier und dem Besitzer ist der
tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwutschutzimpfung
erforderlich. Die letzte Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage
und längstens zwölf Monate vor Grenzübertritt durchgeführt worden
sein.

Für die Länder Schweden, Irland und das Vereinigte Königreich
muss allerdings weiterhin für fünf Jahre der Impfschutz gegen
Tollwut durch eine Blutuntersuchung auf Antikörper nachgewiesen
werden. Die Bestimmungen hinsichtlich Bandwurm- und gegebenenfalls
Zeckenbehandlung bleiben für diesen Zeitraum ebenfalls bestehen,
teilt die Behörde abschießend mit.

 



 

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