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AHO Aktuell - 19.05.2004

Kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen


Frankfurt (idw) - Die Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), der 145
Wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften mit rund 170.000
Einzelmitgliedern angehören, hat sich bei ihrer letzten Sitzung in Frankfurt
am Main intensiv mit dem Vorschlag der Landesregierung von
Schleswig-Holstein beschäftigt, ein Verbandsklagerecht für
Tierschutzorganisationen ins Tierschutzgesetz aufzunehmen.

Die Delegierten der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften
haben das Präsidium der AWMF beauftragt, den Ministerpräsidenten der
Länder die nachfolgende Stellungnahme zu übermitteln:

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF) hat mit Sorge, aber auch mit Unverständnis zur
Kenntnis nehmen müssen, dass sich das Bundesland Schleswig-Holstein eine
Initiative der Tierschutzverbände zu eigen gemacht und eine
Gesetzesvorlage (Ratsdrucksache 157/04) im Bundesrat umgesetzt hat,
deren Inhalt das Verbandsklagerecht der Tierschutzverbände unter Hinweis
auf Art. 20a GG festschreiben soll.

Unsere wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften haben in der
Vergangenheit wesentliche Beiträge zu einer Erweiterung und Verbesserung
der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten in der ärztlichen
Versorgung beigetragen. Dabei waren tierexperimentelle Verfahren ein
wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der Forschungsprojekte, die
diesen Fortschritt ermöglicht haben, und sie werden es auch auf lange
Sicht noch bleiben müssen.

Bei den Genehmigungsverfahren für Forschungsvorhaben mit
tierexperimenteller Methodik werden die Tierschutzorganisationen
intensiv beteiligt. Die geplante Einführung des Verbandsklagerechts in
das Tierschutzgesetz eröffnet ideologisch festgelegten Gegnern
tierexperimenteller Forschungsvorhaben eine weitere Möglichkeit, mit
Hilfe solcher Verbandsklagen Forschungsvorhaben mit aktueller, Erfolg
versprechender Fragestellung langfristig zu verzögern oder gar unmöglich
zu machen. Angesichts der äußerst begrenzten Forschungsmittel sowie der
dringenden Notwendigkeit, dem Forschungsstandort Deutschland den Rücken
zu stärken und ihm durch Schaffung angemessener Rahmenbedingungen die
notwendige staatliche Unterstützung zukommen zu lassen, sind derartige
die Forschung behindernde gesetzliche Regelungen nicht vertretbar.

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF) fordert daher die Ministerpräsidenten aller
Bundesländer auf, der Ratsdrucksache 157/04 nicht zuzustimmen.

 



 

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