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AHO Aktuell - 05.06.2004

Bernadiner stirbt qualvoll in überhitztem PKW


Bremen (aho) - Am Donnerstag informierten Passanten die Bremer Polizei
darüber, dass in einem geparkten schwarzen PKW Golf in der Straße
Sielwall ein Bernadiner bei praller Sonneneinstrahlung eingesperrt sei
und offensichtlich qualvoll leiden würde. Polizeibeamte stellten vor
Ort fest, dass der nur noch winselnde Hund sich in seiner Not völlig
im Fahrzeuginnern verkeilt hatte. Sein rechter Hinterlauf war zwischen
den Sitzen und sein Kopf unter den Pedalen im Fußraum eingeklemmt. Die
hintere Scheibe des Fahrzeuges war nur einen Spalt breit geöffnet.
Nach Einschlagen der Scheibe der Fahrertür kletterte eine Hundeführerin
der Bremer Polizei in das Fahrzeuginnere, um den Hund aus seiner
misslichen Situation zu befreien. Das Tier konnte jedoch zunächst
keinen Zentimeter aus seiner Position bewegt werden. Die Hundeführerin
stellte eine unerträgliche Hitze im Fahrzeuginnern fest. Mittlerweile
winselte der Hund nicht mehr und befand sich offenbar im Koma. Erst
unter Mithilfe von Einsatzkräften der Bremer Feuerwehr gelang es,
den Hund aus seiner Position zu befreien. Auf dem Weg in eine
Tierklinik im Stadtteil Schwachhausen verstarb der Hund. Der Tierarzt
stellte bei einer Untersuchung 43 Grad Körpertemperatur an dem
Bernadiner fest. Die Reaktion des 35-jährigen Hundehalters auf die
Nachricht der Polizeibeamten, dass sein Hund verstorben sei, löste bei
diesen ein ungläubiges Kopfschütteln hervor. Die erste Frage des Mannes
war nämlich: „ Was kostet denn das Ganze?“ Es stellte sich dann heraus,
dass der Mann von Beruf Wachmann ist und der Hund sein Wachhund war.
Angeblich hatte er die Scheibe seines PKW nur einen Spalt geöffnet
gehabt, damit niemand das Fahrzeug stiehlt. Auch seine Angaben zur
Dauer der Abstellzeit des PKW stimmten nicht mit den Beobachtungen
von Zeugen überein. Laut Zeugenaussagen dürfte der Hund mindestens
eine Stunde und 15 Minuten in dem Fahrzeug eingesperrt gewesen sein,
berichtet die Polizei Bremen.

Der 35-Jährige ist im Übrigen bereits zwei Mal wegen nicht
artgerechter Haltung eines Hundes in Erscheinung getreten. Ihn
erwartet eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Seine
Nichteignung als Hundehalter dürfte sich für die Zukunft deutlich
gezeigt haben.


 



 

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