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AHO Aktuell - 05.06.2004

Privathaltung von gefährlichen exotischen Tierarten verbieten


Berlin (aho) - Claudia Hämmerling, tierschutzpolitische Sprecherin
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin
erklärt:

Auf die Kleine Anfrage 15/11345 teilte der Senat mit, dass in Berlin
311 private Haltungen von gefährlichen Tieren wildlebender Arten
bekannt sind. Unter anderem wurden im vergangenen Jahr 186
Ausnahmegenehmigungen für Pythonschlangen, Skorpione, Klapperschlangen,
Boa constrictor und giftige Spinnen erteilt. Gleichzeitig wurden 41
tierschutzrechtliche und 60 artenschutzrechtliche Beanstandungen
festgestellt. 94 Exoten wurden offensichtlich von überforderten
"Tierfreunden" ausgesetzt. Die Anzahl an Ausnahmegenehmigungen und
die Zahl der ausgesetzten Tiere und gesetzwidrig gehalten Tiere steht
in einem krassen Missverhältnis.
Der verantwortungslose Umgang mit gefährlichen Tieren wildlebender
Arten ist mit erheblichen Gefahren für die BürgerInnen der Stadt
verbunden. Feuerwehreinsätze und Suchaktionen nach Krokodilen in
Badeseen oder Würgeschlangen auf Bäumen sind kostenaufwändig.
Berücksichtigt man, dass auch die Einziehung mit erheblichem
finanziellen Aufwand für die öffentliche Hand verbunden ist und dass
aufgrund der fehlenden Auffangstation die Unterbringung nur durch das
Engagement Dritter möglich ist, wird die Schieflage zwischen dem
Anspruch auf eine private Liebhaberei einerseits und dem öffentlichen
Interesse und Tierschutzbelangen andererseits deutlich.
Die große Zahl von Rechtsverletzungen, die damit verbundenen hohen
Kosten für die öffentliche Hand, der Tierschutz als Staatsziel und
die öffentliche Sicherheit machen deutlich: Ein privates
Haltungsverbot für gefährliche Tiere wildlebender Arten ist
überfällig.


 



 

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