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AHO Aktuell - 05.06.2004

EU-Heimtierpässe: Baden-Württemberg ermächtigt Tierärzte


Stuttgart (aho) - Unabhängig von einer möglichen Verschiebung des
Anwendungsdatums der neuen EU- Vorgaben zum Reiseverkehr mit
Hunden, Katzen und Frettchen vom 3. Juli 2004 auf den 1. Oktober
2004, hat das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mit dem
1. Juni 2004 alle in Baden-Württemberg niedergelassenen Tierärzte
und deren Assistenten oder Vertreter, sowie die nicht
niedergelassenen, aber bei einem Verein oder Verband oder ähnlichen
privatrechtlichen Institution angestellten Tierärzte ermächtigt,
die sogenannten EU-Heimtierpässe auszustellen.
Der EU-Heimtierpass wird generell nur für Auslandsreisen benötigt.
Eine Übergangsregelung für Reisen in der EU ermöglicht es, für
Tiere die am 3. Juli 2004 noch über einen ausreichenden
Tollwutimpfschutz verfügen, die alten Impfausweise weiter zu
verwenden, sofern die inhaltlichen Anforderungen dem neuen Ausweis
entsprechen und das Tier mittels Tätowierung oder Chip dauerhaft
gekennzeichnet ist.
Für Reisen in Nicht-EU-Länder ist der neue Pass für die
Wiedereinfuhr in die EU vorgeschrieben. Bei Reisen in nicht
gelistete Drittländer ist zudem vor dem Reiseantritt die
Tollwutschutzimpfung durch eine zusätzliche Titerbestimmung
(Antikörper) in einem zugelassenen Labor nachzuweisen. Die
neuen Pässe dürfen nur bei Impfstoffherstellern bzw.
Druckereien bezogen werden, die zentral vom
Landwirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
eine sogenannte 2-stellige Firmenkennung erhalten haben.
Bisher sind fünf offizielle Bezugsquellen bekannt.


 



 

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