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AHO Aktuell - 23.06.2004

Schweizer Bundesrat führt Chip-Pflicht für Hunde ab 2006 ein


Bern (aho) - Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch eine
Kennzeichnungspflicht für Hunde ab 1. Januar 2006 beschlossen. Der
Bundesrat möchte mit der Markierungspflicht Abklärungen nach
Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten
oder ausgesetzten Hunden erleichtern. Die Regelung ist Teil der
revidierten Tierseuchenverordnung (TSV).

Ab Anfang 2006 müssen deshalb Welpen von einem Tierarzt oder einer
Tierärztin mit einem Chip (Transponder) versehen und in einer
Datenbank registriert werden. Halter und Halterinnen von älteren
Hunden haben dafür noch ein Jahr Zeit, bis Ende 2006. Wer seinen Hund
bereits vor 2006 markiert hat - mit einem Chip oder einer Tätowierung
- braucht nur noch über seinen Tierarzt die Registrierung in der vom
Kanton bestimmten Datenbank zu veranlassen. Eine Neu-Kennzeichnung ist
nicht nötig. Damit sind ab 2007 alle Hunde in der Schweiz eindeutig
und fälschungssicher markiert und in einer Datenbank registriert.
Bereits heute trägt ein Viertel aller Schweizer Hunde einen Mikrochip.
Dieser ist in fünf Kantonen obligatorisch und ab 1. Oktober dieses
Jahres verlangt auch die Europäische Union (EU) für die Einreise einen
Chip oder eine Tätowierung.



 



 

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