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AHO Aktuell - 30.06.2004

Katze muss weg, weil Nachbar allergisch ist


München/ Neu-Isenburg (aho) - Allergiker haben ein Recht auf eine
katzenfreie Nachbarschaft. Amtsgericht und Landgericht München gaben
nach einem Bericht der Ärzte Zeitung in einem gestern veröffentlichten
Urteil einem Wohnungsinhaber Recht, der von seinen Nachbarn die
Abschaffung ihrer Katze verlangte. Der Mann konnte laut Bericht per
Attest nachweisen, dass durch die Katzenhaare ein lebensbedrohlicher
Asthmaanfall nicht auszuschließen ist. Er forderte seine
Wohnungsbaugenossenschaft auf, die Erlaubnis zur Katzenhaltung zu
widerrufen. Die Katzenbesitzer argumentierten vergeblich, dass das
Tier nur als Wohnungskatze gehalten werde. Zudem sei die Katze wichtig
für die psychotherapeutische Behandlung ihres zwölfjährigen Sohnes,
der an Panikattacken und Sprachstörungen leide. Das Amtsgericht
entschied, dass die Vermeidung eines schweren Asthma-Anfalles
zweifellos schwerer wiege als die Unterstützung einer psychischen
Behandlung durch die Katze, berichtet die Ärzte Zeitung abschließend.


Amtsgericht München, Aktenzeichen 191 C 10647/03,
Landgericht München I, Aktenzeichen 34 S 16167/03



 



 

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