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AHO Aktuell - 19.07.2004

Ratten und Mäuse vor Gericht


Frankfurt a.M.(lme) - Der Tierschutz hat in unserer Gesellschaft seit
langem einen hohen Stellenwert. Seit zwei Jahren ist er sogar im
Grundgesetz verankert. Das deutsche Tierschutzgesetz ist weltweit
eines der strengsten seiner Art. Es regelt gemeinsam mit weiteren
Verordnungen die tiergerechte Tierhaltung und den schonenden Umgang
mit Tieren. Deren Nutzung in der Forschung (etwa 0,5 bis 1 Prozent der
insgesamt vom Menschen genutzten Tiere) unterliegt durch spezielle
Anzeige- und Genehmigungsverfahren und der anschließenden Überwachung
durch die Veterinärbehörden einer besonders strengen Kontrolle. Trotz
dieser sehr umfassenden und weitgehenden Reglementierung der
Tiernutzung in der Forschung gibt es immer wieder Forderungen nach
noch mehr bürokratischen Regelungen.

Lesen Sie einen Beitrag von Heinz Brandstetter im aktuellen
"Novo-Magazin".



 



 

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