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AHO Aktuell - 09.08.2004

Nordbayern: Ergebnisse der deckhygienischen Überwachung von Stuten


Erlangen (aho) - Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) mit Sitz in Erlangen veröffentlichte
jetzt die bakteriologische Untersuchungsergebnisse der
deckhygienischen Überwachung von Stuten in Nordbayern während der
Decksaison 2002 und 2003. Fruchtbarkeitsstörungen bei Pferden sind
laut Prof. Dr. Dr. Albert Weber vom LGL in erheblichem Maße durch
Keimbesiedlung bzw. Infektion der Geschlechtsorgane bei Stuten
bedingt. Das LGL führt deshalb im Rahmen der deckhygienischen
Überwachung eine bakteriologische Untersuchung von Cervixtupferproben
durch.

Im genannten Zeitraum untersuchte das LGL nach eigenen Angaben
insgesamt 1.651 Cervixtupferproben von Stuten aus den vier
nordbayerischen Regierungsbezirken Mittel-, Ober-, Unterfranken und
Oberpfalz bakteriologisch. Bei 511 Proben (31 %) war ein kulturelles
Keimwachstum nachweisbar. Art und Häufigkeit der isolierten Keime
zeigen nachfolgende Daten:

Erreger, pathogen

ß-hämolysiernde Streptokokken: 176
Klebsiella ssp.: 17
Staphylococcus ssp.: 8


Erreger, fakultativ pathogen

Escherichia coli: 204
coliforme Keime
(Enterobacter ssp., Citrobacter ssp., Pantoea ssp. u.a.): 64
Pseudomonas ssp.: 18
Aeromonas ssp.: 5
Rhodococcus equi: 3
Bacillus cereus: 1
Hefen: 9
Schimmelpilze (Aspergillus fumigatus): 6


Bei der Bewertung der bakteriologischen Untersuchungsergebnisse von
Cervixtupfern wurde laut Professor Weber festgestellt, welche Keime
bzw. Keimarten als pathogen, d.h. als Deckinfektionserreger anzusehen
sind. Als die wichtigsten Krankheitserreger, bei deren Nachweis Stuten
nicht zur Bedeckung zugelassen werden sollten, gelten demnach
ß-hämolysierende Streptokokken (zu 34,4 % an Beanstandungen
beteiligt), Klebsiellen ( zu 3,3 % an Beanstandungen beteiligt) und
Staphylokokken ( zu 1,6 % an Beanstandungen beteiligt). Die übrigen
nachgewiesenen Keime gelten als fakultativ pathogen, d.h. sie können
unter Umständen zu Erkrankungen führen.

Über die Zulassung zum Decken entscheidet in solchen Fällen der
zuständige behandelnde Tierarzt in Abhängigkeit vom klinischen Bild
und einer eventuell bakteriologischen Nachuntersuchung. Es ist nach
Meinung von Professor Weber nicht auszuschließen, dass solche Keime
auf sekundäre Kontaminationen bei der Probenentnahme zurückzuführen
sind. Die Wirksamkeit der deckhygienischen Maßnahmen hängt nicht
unwesentlich von einer sachgemäßen Entnahmetechnik ab, betont
Professor Weber.


 



 

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