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AHO Aktuell - 31.08.2004

Duisburg: Füchse werden gegen Tollwut geimpft


Duisburg (aho) - Der letzte Tollwutfall in Nordrhein-Westfalen ist im
Juni 2001 aufgetreten. Es ist daher nach einer Pressemitteilung der
Stadt Duisburg erforderlich, die Immunisierung gegen die Tollwut der
Füchse gem. § 12 Abs. 3 der Tollwutverordnung auch im Herbst 2004 im
rechtsrheinischen Stadtgebiet von Duisburg durchzuführen. Die
Tollwutimpfung ist mindestens drei Jahre über den letzten Tollwutfall
hinaus fortzusetzen. Der gefährdete Bezirk bzw. das Impfgebiet muss
mindestens eine Fläche von 5000 Quadratkilometer umfassen. Dies führt
dazu, dass auch Gebiete beködert werden müssen, in denen seit längerer
Zeit keine Tollwut aufgetreten ist. Die Impfköder, die in Parkanlagen,
auf Friedhöfen und in Waldgebieten von der Jägerschaft per Hand
ausgelegt werden, haben die Form eines Eishockeypucks. Der Impfstoff
ist im Inneren des Köders untergebracht und wird erst beim Zerkauen in
der Mundhöhle des Fuchses freigesetzt. In Duisburg werden die Köder ab
dem 18.09.2004 ausgelegt. Für Haustiere und freilebende Tiere ist der
Impfstoff unschädlich. Für die menschliche Gesundheit können vom
Impfstoff unter außergewöhnlichen Umständen Gefahren ausgehen. Es wird
daher dringend empfohlen, die ausgelegten Köder nicht zu berühren,
oder sie sogar einzusammeln, da durch den menschlichen Geruch die
Aufnahme der Köder durch den feinnasigen Fuchs beeinträchtigt wird.
Sollte die Impfstoffflüssigkeit in Mund, Auge oder Nase gelangt sein,
Schleimhautkontakt unverzüglich mit Wasser spülen und einen Arzt
konsultieren. Bei Berührung mit intakter Haut ist es ausreichend
sofort mit Wasser und Seife gründlich zu waschen. Im Zweifel ist
jedoch ein Arzt zu Rate zu ziehen. Der Impfstoff ist nicht für die
Impfung von Haustieren zugelassen, da er für diese Tierarten keinen
ausreichenden Impfstoff gegen Tollwut bewirkt. In den Impfgebieten
dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon
ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz
stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig
gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamen Impfstoff
stehen. Neben diesen Tierseuchenbestimmungen gelten darüber hinaus
alle gültigen und einschränkenden Vorschriften z.B. Leinenzwang bei
bestimmten Rassen und in bestimmten Regionen der Stadt.



 



 

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