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AHO Aktuell - 01.09.2004

Tollwutgefahr: Fledermäuse nicht anfassen


Oldenburg (aho) - "In Niedersachsen sind erneut Fälle von
Fledermaus-Tollwut aufgetreten", teilt Dr. Eberhard Haunhorst,
Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg mit. Das haben die
Veterinärinstitute Oldenburg und Hannover des LAVES festgestellt. Es
handelt sich um Ausnahmefälle von Tollwut - Tollwut wird in
Niedersachsen bereits seit Jahren erfolgreich bekämpft, das
europäische Fledermausvirus ist nicht mit dem anderer Tierarten
identisch und seine Bedeutung als Krankheitserreger für den Menschen
noch nicht hinreichend geklärt - dennoch sollten folgende
Verhaltensregeln beachtet werden: Fledermäuse schlafen normalerweise
am Tag und sind nicht zu sehen. Erkrankte Tiere können nicht mehr
fliegen und werden mitunter auch tagsüber flugunfähig gefunden. Wenn
das der Fall ist, sollte das nächste Forst- oder Veterinäramt über
einen solchen Fund informiert werden. "Grundsätzlich dürfen kranke
oder tot aufgefundene Tiere nicht mit bloßen Händen angefasst werden,
da durch einen Biss oder selbst kleinste Hautwunden Krankheitserreger
auf den Menschen übertragen werden könnten", erläutert Dr. Eberhard
Haunhorst. Bissverletzungen sollten sofort mit Wasser und Seife
ausgewaschen werden. Danach ist der nächste Arzt aufzusuchen. "Denn
wenn das Tier mit Tollwut infiziert war, ist die Möglichkeit einer
Infektion gegeben", so Haunhorst. Die WHO empfiehlt, dass sich alle
Personen, die Umgang mit Fledermäusen haben, vorbeugend schutzimpfen
lassen. Nach einem Biss oder nach direktem Kontakt mit einer
tollwutkranken Fledermaus ist eine nachträgliche Impfung und
Behandlung möglich bzw. erforderlich. Die heute eingesetzten
Impfstoffe sind sehr gut verträglich und schützen zuverlässig vor
einer Erkrankung - auch im Fall von Fledermaustollwut.


 



 

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