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AHO Aktuell - 30.09.2004

Für Reisen mit Heimtieren ist künftig ein Heimtierausweis vorgeschrieben


Brüssel (aho) - Ab 1. Oktober wird die neue EU-weite Regelung zur
Einführung eines Heimtierausweises in vollem Umfang angewandt. Mit
dem Ausweis wird das Reisen mit Heimtieren - sowohl für die Tiere
selbst als auch für ihre Halter - innerhalb der Europäischen Union
künftig einfacher. Die Besitzer von Katzen, Hunden und Frettchen
müssen den Ausweis bei Reisen in einen anderen Mitgliedstaat
mitführen. Er dient als Nachweis dafür, dass das Tier gegen Tollwut
geimpft ist. Für die Mitnahme von Heimtieren in alle
EU-Mitgliedstaaten außer Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte
Königreich (wo strengere Kriterien gelten) ist dies die einzige
Bedingung. Der Ausweis, der 25 nationale Dokumente ersetzt, kann
ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich
solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere
Einzelheiten zur veterinärmedizinischen "Vorgeschichte" des Tieres. Er
ermöglicht es Heimtierbesitzern, mit ihren Tieren zu reisen, ohne sich
Fragen über die Vorschriften in dem EU-Land ihres Reiseziels stellen
zumüssen.

Tiere, die künftig nicht mehr den Anforderungen entsprechen, müssen
auf Kosten des Halters, der sie einführt, in das Herkunftsland
zurückgeschickt oder für die Dauer von mindestens 4 Monaten
kostenpflichtig in amtlicher Quarantäne untergebracht werden. Bei
Krankheitsverdacht ist sogar die Tötung zulässig! Die Kosten für die
Quarantäne, Kennzeichnung, Impfung, Titerbestimmung sind vom Reisenden
zu tragen. Diese Verordnung gilt für Tiere, die in Begleitung des
Besitzers oder einer anderen verantwortlichen Person reisen und nicht
zum Verkauf oder als Geschenk gedacht sind. Für Reisende, die von mehr
als fünf Tieren begleitet werden, gelten die Bedingungen der
gewerblichen Einfuhr.


David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte
hierzu: "Nach einer einstweiligen Lösung, die den Mitgliedstaaten für
die Sommerferien eingeräumt wurde, um die neue Regelung umsetzen zu
können, treten die neuen Regeln nun in Kraft. Für Reisen mit
Heimtieren reicht künftig ein einziges Dokument. Der Heimtierausweis
bescheinigt, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist, und wird in der
gesamten EU anerkannt. Dies ist ein wichtiger Schritt für
ungehindertes Reisen mit Heimtieren, und ich hoffe, dass die
Mitgliedstaaten alle notwendigen Vorkehrungen getroffen haben, um die
Erwartungen der Bürger zu erfüllen."

Nach der neuen, vereinfachten Regelung ist für die Mitnahme von
Katzen, Hunden und Frettchen in alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland,
Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich eine gültige
Tollwutimpfung die einzige Bedingung. Die Besitzer brauchen nur ihren
Tierarzt aufzusuchen, damit dieser ihr Heimtier impft, den Tierausweis
ausstellt und mit den Impfdaten aktualisiert. Ein von den
Mitgliedstaaten in den kommenden acht Jahren einzuführender
elektronischer Mikrochip (Transponder) ermöglicht eine einfache
Kennzeichnung der Tiere, um sicherzustellen, dass Tier und Ausweis
zusammengehören. Während der Übergangsfrist von acht Jahren ist auch
eine Tätowierung zur Kennzeichnung der Tiere zulässig, außer im
Vereinigten Königreich, Malta und Irland, wo der Transponder bereits
jetzt Pflicht ist. Die Mitgliedstaaten können die Einreise von
nichtgeimpften jungen Hunden und Katzen nach nationalen Bestimmungen
zulassen.

Für die Mitnahme von Tieren nach Irland, Schweden, Malta und das
Vereinigte Königreich muss nach der Impfung eine Titrierung von
Antikörpern (ein Test, mit dem geprüft wird, ob die Impfung wirksam
war) durchgeführt werden (für das Vereinigte Königreich, Malta und
Irland muss die Probenahme mindestens sechs Monate vor der Einreise,
für Schweden mindestens 120 Tage nach der Impfung erfolgen).

Heimtiere, die aus Drittländern in die EU mitgeführt werden

Der Heimtierausweis ist im Wesentlichen für die Verbringung von
Heimtieren zwischen den Mitgliedstaaten der EU bestimmt. Er kann aber
auch für Reisen in eines bzw. aus einem der Nachbarländer verwendet
werden, die denselben Tollwutstatus wie die EU haben. Zu diesen
Ländern zählen Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San
Marino, die Schweiz und der Vatikanstaat. Bei Heimtieren, die aus
einem anderen Land in die EU verbracht werden, gibt es zwei
Möglichkeiten:

Im Fall von Drittländern, die tollwutfrei sind oder wo die
Seuchensituation mit der einiger kontinentaler Mitgliedsländer
vergleichbar ist die einzige Bedingung eine Tollwutimpfung (außer für
Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich, die einen Test
sechs Monate nach der Impfung vorschreiben). Besitzer, die Heimtiere
aus diesen Ländern mitführen, können ein einfaches, von ihrem Tierarzt
ausgestelltes Gesundheitszeugnis verwenden, mit dem die Tollwutimpfung
bescheinigt wird. Diese Bescheinigung kann im Internet abgerufen
werden.


In Ländern, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, kommt Tollwut
möglicherweise endemisch unter Haustieren vor, weshalb drei Monate vor
der Verbringung in einen EU-Mitgliedstaat eine Impfung und ein Test
vorgenommen werden müssen (außer für Irland, Schweden, Malta und das
Vereinigte Königreich, die eine Quarantäne vorschreiben).

Weitere Informationen finden Sie im Internet.



 



 

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